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Johannes Singhammer
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Frage von Rüdiger T. •

Frage an Johannes Singhammer von Rüdiger T. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Singhammer,

während der laufenden Legislaturperiode war immer wieder von einer Neuregelung der Zuverdienstgrenze bei vorzeitigem Bezug der Altersrente zu lesen. Der Termin wurde immer wieder verschoben, von der Infoseite des BMAS ist der Text dazu inzwischen ganz verschwunden.
Geplant war, einen Zuverdienst bis zur maximalen Höhe des in den letzten 10 Jahren erzielten Monatseinkommens zusätzlich zur Rente zu erlauben. Dabei gehe ich davon aus, dass dieser Zuverdienst natürlich sozialversicherungspflichtig ist.

Wie beurteilen Sie dazu den aktuellen Stand heute und wie sehen Sie die möglichen Entwicklungen in der nächsten Wahlperiode.

Ich freue mich auf Ihre sachkundige, wenn auch sicher nicht verbindliche Antwort.

Mit freundlichen Grüßen aus München,
Rüdiger Thubeauville

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Thubeauville,

herzlichen Dank für Ihre Frage.

Gesetzesvorhaben, die bis Ende der Legislaturperiode nicht abgeschlossen werden konnten, müssen zu Beginn der neuen Legislaturperiode neu in Angriff genommen werden.

Immer mehr Ältere wollen auch im Rentenalter beruflich aktiv bleiben. CDU und CSU unterstützen dieses Engagement, nicht zuletzt, weil unsere Wirtschaft auf erfahrene Fachkräfte angewiesen ist. So wollen wir Verbesserungen für ältere Menschen beim flexiblen Übergang in den Ruhestand erreichen. Hierfür wollen wir die Hinzuverdienstregelungen bei vorgezogenen Altersrenten weiterentwickeln. Mit der Kombi-Rente werden wir bessere Möglichkeiten der Kombination von Teilzeit und Rente schaffen. Die Kombirente soll ein Einkommen aus Rente und Hinzuverdienst in der Höhe des früheren Einkommens erlauben. Dabei soll eine individuelle Hinzuverdienstgrenze die bisherigen starren Hinzuverdienstgrenzen ersetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Johannes Singhammer