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Frage von Daniela C. •

Frage an Johannes Selle von Daniela C. bezüglich Gesundheit

Kranke Kinder haben Rechte–Bitte werden Sie aktiv!

Sehr geehrter Herr Selle,

die UN-Kinderrechtskonvention garantiert Kindern das Recht auf ein erreichbares Höchstmaß an Gesundheit und eine bestmögliche medizinische Versorgung (Art. 24, UN-KRK). Im deutschen Gesundheitssystem wird dieses Recht derzeit nicht angemessen geachtet! In unseren Kinderkliniken ist eine umfassende, altersgerechteund gleichzeitig hochspezialisierte Betreuung kranker Kinder infolge von unzureichenden Ressourcen gefährdet. In SGB V wird definiert, dass medizinische Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein müssen. Dies ist nicht im Einklang mit den Prinzipien der UN-Kinderrechtskonvention. Gerade die Behandlung kranker Kinder erfordert besonderes Einfühlungsvermögen, Fürsorge und Zeit –Aspekte, die nicht ausschließlich nach ökonomischen Kriterien bemessen werden können. Wenn wir im deutschen Gesundheitswesen die Rechte kranker Kindervollumfänglich respektieren wollen, sind Reformen angezeigt. Als Wähler in Ihrem Stimmkreis ist es mir wichtig, Ihre Einstellung zu dieser Problematik zu erfahren. Auf der Website www.kranke-kinder-haben-rechte.de finden Sie einen 6-Punkte-Plan für eine bessere Achtung der Rechte kranker Kinder in unserem Land („Tutzinger Plädoyer“).

Können Sie sich vorstellen, Ihren persönlichen Einfluss wirksam werden zu lassen und die große Allianz für kranke Kinder zu unterstützen?

Herzlichen Dank!

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau C.,

herzlichen Dank für Ihre Zuschrift. So sehr ich Ihre Einwände verstehen kann, sehe ich keineswegs, dass im deutschen Gesundheitssystem das Recht von Kindern auf ein „erreichbares Höchstmaß an Gesundheit und eine bestmögliche medizinische Versorgung“ (vgl. Art. 24 UN-KRK) nicht angemessen geachtet wird.

Wir können aktuell auf ein gutes und leistungsfähiges Gesundheitssystem blicken, in dem Qualität einen großen Stellenwert eingeräumt wird. Die Unionsfraktion im Deutschen Bundestag wird sicherstellen, dass alle Menschen auch zukünftig eine gute, flächendeckende medizinische und pflegerische Versorgung von Beginn bis zum Ende ihres Lebens erhalten, unabhängig von ihrem Einkommen und Wohnort. Dabei lassen wir uns speziell bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen davon leiten, dass Kinder eben keine kleinen Erwachsenen sind:
Die Belange und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen bedürfen der besonderen Berücksichtigung im Gesundheitssystem, in Medizin und Forschung. Das haben wir so auch in unserem Koalitionsvertrag festgehalten.

Natürlich ist in unserem Gesundheitssystem auch aktuell nicht alles perfekt. So haben wir uns für diese Wahlperiode vorgenommen, die Wartezeiten für Facharzttermine zu verkürzen, mehr Ärzte für die Versorgung auf dem Land zu gewinnen und den Personalmangel in der Pflege zu bekämpfen. Einen Teil dieser Vorhaben konnten wir bisher im Rahmen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) sowie dem Pflegepersonalstärkungsgesetzes (PpSG) bereits umsetzen. So werden Versicherte mit dem TSVG künftig besser bei der Suche nach einem Haus- oder Kinderarzt unterstützt, der die Patientinnen und Patienten dauerhaft versorgt. Ebenso haben wir hier Anreize geschaffen, damit sich auch künftig Ärztinnen und Ärzte in strukturschwachen und vertragsärztlich unterversorgten ländlichen Räumen niederlassen.

Mit dem PpSG ist es darüber hinaus gelungen, den Arbeitsalltag von Pflegekräften zu entlasten. Sie sollen künftig mehr Zeit für Ihre Patientinnen und Patienten in den Kliniken aufbringen können. So wird seit Januar 2019 jede zusätzliche und aufgestockte Pflegestelle am Bett von den Kostenträgern finanziert. Zudem werden Tarifsteigerungen für Pflegekräfte von den Kostenträgern vollständig refinanziert. Auch finanzieren die Kostenträger nunmehr Ausbildungsvergütungen für alle im Krankenhausfinanzierungsgesetz genannten Ausbildungsberufe (Gesundheitsfachberufe) in den Krankenhäusern. Wir erhoffen uns dadurch eine spürbare Erleichterung für Pflegekräfte. Dabei erwarten wir von den Kliniken einen entsprechend guten und ausgeglichenen Einsatz des Pflegepersonals.

Darüber hinaus haben wir uns als Unionsfraktion im PpSG erfolgreich für eine konkrete Verbesserung im Alltag von Klinikpatienten eingesetzt: Danach wird der Leistungsanspruch der gesetzlichen Krankenversicherung auf die medizinisch erforderliche Mitaufnahme einer Begleitperson im Krankenhaus selbst um die Möglichkeit der Unterbringung der Begleitperson auch außerhalb der Klinik erweitert. Sowohl aus organisatorischen als auch aus medizinischen Gründen kann es notwendig sein, dass beispielsweise ein Elternteil außerhalb des Krankenhauses bzw. der Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung untergebracht werden muss, zum Beispiel bei einem erhöhten Infektionsrisiko oder im Fall von Bettenmangel in der Abteilung. Diese Unterbringung in der Nähe des Kindes müssen Krankenkassen dann ebenfalls finanzieren.

Mit freundlichen Grüßen

Johannes Selle MdB