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Frage von Zoltan S. •

Frage an Johannes Selle von Zoltan S. bezüglich Umwelt

Warum stimmten Sie gegen ein Frackingverbot? Weltweit sind die extremen Auswirkungen zu sehen.Menschen haben kein Trinkwasser mehr,Landstriche veröden,die Umwelt wird vergiftet. Wollen Sie das alles oder haben Sie einfach nicht darüber nachgedacht!
Ich als CDU Wähler bin von ihren Verhalten geschockt! Bitte erklären Sie sich umgehend!
Zoltan Sviderszky

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Sviderszky,

haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail zum Thema Fracking.

Der Schutz der Gesundheit der Menschen, der Umwelt und des Trinkwassers haben absolute Priorität. Hier dürfen wir keine Kompromisse eingehen. In diesem Punkt stimmen wir überein.
Risiken und Chancen des Fracking wurden durch unsere Bundesregierung sensibel abgewogen. Mir persönlich ist es ein wichtiges Anliegen, dass die Bürgerinnen und Bürger sowie die betroffenen Regionen transparent in das Gesetzgebungsverfahren eingebunden werden.

Deutschland ist Vorreiter für die Entwicklung erneuerbarer Energien. Unser Ziel ist, dass die Energiegewinnung sicher, bezahlbar und umweltfreundlich ist. Für den Energiemix der nächsten Jahrzehnte kann die heimische Erdgasversorgung ein wichtiger Bestandteil hinsichtlich der Versorgungssicherheit und der Preisstabilität sein.
Mit einem pauschalen Verbot würden wir die technologische Entwicklung und Gewinnung wissenschaftlicher Erkenntnisse unmöglich machen. Das ist einer der Gründe, weshalb ich dem Gesetzentwurf der Fraktion DIE GRÜNEN/Bündnis 90 nicht zustimmen konnte.

Am 1.April 2016 hat das Bundeskabinett ein umfassendes Regelwerk zum Thema Fracking verabschiedet. Es sieht umfassende Änderungen unter anderem am Wasserhaushaltsgesetz, dem Bundesnaturschutzgesetz und dem Bundesberggesetz vor. Diese führen bereits zu einer massiven Verschärfung der Anforderungen für den Einsatz der Fracking-Technologie. Sie betreffen u. a. folgende Punkte:

- Fracking jeglicher Art soll in sensiblen Gebieten wie Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten sowie an Seen und Talsperren zur Trinkwassergewinnung vollständig verboten werden.
- Die Länder sollen darüber hinaus an weiteren sensiblen Trinkwasserentnahmestellen Verbote erlassen können, zum Beispiel zum Schutz von privaten Mineral- und Brauereibrunnen.
- In Nationalparks und Naturschutzgebieten soll die Errichtung von Anlagen zum Einsatz der Fracking-Technologie untersagt werden.
- Für jede Form von Fracking soll künftig eine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung mit umfassender Bürgerbeteiligung verpflichtend eingeführt werden.
- Die Wasserbehörden sollen künftig ein Vetorecht bei den Genehmigungen haben.
- Fracking-Gemische müssen künftig beim konventionellen Fracking „nicht wassergefährdend“ oder allenfalls „schwach wassergefährdend“ sein.
- Die eingesetzten Stoffe sollen zudem umfassend offengelegt werden. Beim Umgang mit Rückfluss und Lagerstättenwasser sollen strenge Vorgaben gelten. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung soll auch hier Pflicht sein.
- Das Verpressen von Lagerstättenwasser soll künftig grundsätzlich verboten sein. Ausnahmen sollen nur in den Fällen möglich sein, bei denen der sichere Einschluss in druckabgesenkte kohlenwasserstoffhaltige Gesteinsformationen gewährleistet ist.
- Verschärft werden soll auch das Bergschadensrecht. So soll die Beweislast für mögliche Bergschäden auch bei der Erdgas- und Erdölförderung sowie bei Kavernenspeichern den Unternehmen auferlegt werden.

Die CDU/CSU-Fraktion konnte in den Gesprächen weitere Schutzvorkehrungen für Umwelt und Wasser durchsetzen. So wurden folgende weitere Verschärfungen der Anforderungen an den Einsatz der Fracking-Technologie gegenüber den Regierungsentwürfen vereinbart:

- Klarstellung, dass auch Brunnen, aus denen Wasser zur Verwendung in Lebensmitteln gewonnen wird, ebenfalls in die Ausschlussgebiete für Fracking einbezogen werden sollen.
- Einschränkung des Bestandsschutzes für die bestehenden Genehmigungen zur Verpressung von Lagerstättenwasser, um zu erreichen, dass die Verpressung aufgrund bestehender Genehmigungen schneller beendet wird.
- Konkretisierung des Standes der Technik (also die beste zum Zeitpunkt verfügbare Technik) bei der Verpressung von Lagerstättenwasser.
- Aufhebung der bisherigen Unterscheidung zwischen Fracking zur Erdgas- oder Erdölförderung. Es sollen jeweils die gleichen strengen Anforderungen gelten.
- Streichen der aus unserer Sicht willkürlichen 3000-Meter-Grenze, unter der Fracking unter strengen Auflagen möglich wäre. Damit wird Fracking in unkonventionellen Lagerstätten auch unterhalb von 3000 Metern verboten.
- Einführung einer zusätzlichen Regelung, nach der Vorranggebiete für die künftige Gewinnung von Trinkwasser über die Raumordnung durch die Länder als Ausschlussgebiete gesichert werden können.
- Begrenzung der wissenschaftlichen Erprobungsmaßnahmen auf die für den Erkenntniszuwachs unbedingt notwendige Anzahl.
- Nochmalige Ausweitung der Bergschadenshaftung nun auch auf Schäden durch Erderschütterungen.

Deutschland hat Reserven für 130 Jahre, wenn wie bisher 10% des Gases aus heimischer Produktion kommt. Fracking wird schon lange durchgeführt und schafft 20.000 Arbeitsplätze. Nebenbei bemerkt, braucht man Fracking-Technologie auch bei der Geothermie und der Heilwasserförderung.

Sehr geehrter Herr Sviderszky,
ich kann durchaus nachvollziehen, dass Sie Bedenken gegenüber Fracking haben.

Die Bundesregierung wird hierzu einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen.

Für ein persönliches Gespräch in meinem Wahlkreisbüro in Sömmerda stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Johannes Selle MdB