Portrait von Johannes Lichdi
Johannes Lichdi
Bündnis 90/Die Grünen
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Johannes Lichdi zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Magnus N. •

Frage an Johannes Lichdi von Magnus N. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Abgeordnetenbestechung, d.h. einem Bundestagsabgeordneten einen Koffer Geld zu geben, ist in Deutschland nach wie vor keine Straftat solange kein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Abgeordnetentätigkeit und der Geldzahlung nachweisbar ist! Ein Gesetzentwurf für schärfere Regeln bei Abgeordnetenbestechung wurde in den letzten 4 Jahren im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages 7mal vertagt und dann abgelehnt, die Regierungskoalition diskutiert das Thema nicht einmal. Der Vorsitzende des Rechtsausschusses, der CDU-Politiker Siegfried Kauder, wurde offenbar wg. seiner öffentlichen Kritik an der eigenen Fraktionsführung in seinem Wahlkreis als Direktkandidat der CDU "abgesägt". Des Weiteren gelangen ehemalige Bundestagsabgeordnete und Regierungsmitglieder immer öfter im Anschluss an ihr Bundestagsmandat direkt in Spitzenpositionen der Unternehmen, die meist direkt von der politischen Arbeit profitiert haben. Dieser "Drehtür-Effekt" ist besonders deshalb kritisch, weil mit der Aussicht auf eine eigene gesicherte berufliche Zukunft politische Entscheidungen nicht mehr unabhängig und unbeeinflusst zustande kommen. Werden Sie sich im Bundestag für ein Gesetz gegen Abgeordnetenbestechung und "Drehtür-Effekt", für eine komplette Veröffentlichung von Nebeneinkünften und für die unverzügliche Veröffentlichung aller Parteispenden über 10.000 € einsetzen?

Portrait von Johannes Lichdi
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Wie Sie wissen, haben sich gerade die GRÜNEN im Bundestag mit ihrem rechtspolitischen Sprecher Jerzy Montag seit langem für die Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung eingesetzt. Dies würde ich auch tun, auch ihre übrigen Forderungen unterstütze ich. Bezüglich der vollständigen Veröffentlichung verweise ich darauf, dass dies bei Anwälten ein Eingriff ins Mandatsgeheimnis wäre, weshalb die bisherige Angabe in Stufen beizubehalten ist.