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Frage von Birgit und Reinhard G. •

Frage an Johannes Kahrs von Birgit und Reinhard G. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Sehr geehrter Herr Johannes Kahrs,

welche Position beziehen Sie zur Freistellungspraxis bei Sozialwohnungen im Hamburger Stadtteil St. Georg, der Ihnen als "St. Georgianer" doch so sehr am Herzen liegt?

In einer Antwort der Hamburger Bürgerschaft (Eingabe 344/15) vom 04.09.2015 wurden Freistellungen im Sozialwohnungsbestand im Stadtteil St. Georg zum 01.01.2015 auf Grundlage von Quellen der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (Sozialwohnungsbestand) und der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (Freistellungen) wie folgt dargestellt:

- SAGA/GWG 132 Wohneinheiten davon 132 durch Kooperationsvertrag freigestellt
- Genossenschaften 299 Wohneinheiten davon 229 durch Kooperationsvertrag freigestellt
- Sonstige Eigentümer 376 Wohneinheiten davon 0 freigestellt

Die Summe des Sozialwohnungsbestand betrug zum 01.01.2015 im Stadtteil St. Georg 807 Wohneinheiten, davon wurden 361 von der Belegungsbindung freigestellt. Dies entspricht einer Freistellungsquote von ca. 45 %.
Austausch-/Ersatzwohnungen wurden laut zuständiger Behörde nicht ermittelt.

Da die Sozialwohnungsquote in St. Georg laut Hamburger StadtteilProfile 2015 bei 13,8 % des Gesamtwohnungsbestands lag, reduzierte sich der Anteil der Sozialwohnungen durch die Freistellung von der Belegungsbindung nochmals um 6,2 % auf einen Anteil von nur noch 7,6 %. Damit wurden Geringverdiener erheblich benachteiligt und aus dem Stadtteil verdrängt, da günstige Wohnungen nicht mehr zur Verfügung standen.

Bei Neubauten wird oftmals davon gesprochen, dass anteilig 1/3 öffentlich geförderter Wohnraum geschaffen wird. Wenn diese Wohnungen später aber wiederum von der Belegungsbindung freigestellt werden und der Sozialwohnungsbestand dadurch nicht steigt, sondern weiterhin sinkt, halten wir dies für eine Täuschung der Öffentlichkeit.

Mit freundlichen Grüßen
Birgit Gerstmeier-Halgmann und Reinhard Gerstmeier

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Antwort von
SPD

Sehr Frau G.,
sehr geehrter Herr Gerstmeier,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage zum Thema „Freistellungspraxis im Stadtteil St. Georg“. Bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort.

Haben Sie Verständnis dafür, dass ich als Bundestagsabgeordneter zwar die Interessen unserer Hansestadt Hamburg für Sie in Berlin vertrete; jedoch zeichnet sich in Ihrer speziellen Anfrage der Hamburger Senat fachlich zuständig.

Lassen Sie mich aber Folgendes ergänzen, denn im Bund haben wir im zurückliegenden Jahr viel erreicht:

Die Große Koalition hat 1,3 Milliarden Euro zusätzlich für den Wohnungsbau und die Stadtentwicklung ausgegeben. Des Weiteren haben wir die Mittel für den sozialen Wohnungsbau mit 1,5 Milliarden Euro im Jahr 2017 verdreifacht!
Hinzu kommt eine Erhöhung für das Programm „Soziale Stadt“ um 300 Millionen Euro.

Noch ein Wort zu den Sondierungsergebnissen.
Damit Wohnen auch zukünftig bezahlbar bleibt, hat die SPD Folgendes durchgesetzt:
Wir schaffen 1,5 Millionen neue Wohnungen; durch mehr sozialen Wohnungsbau, steuerliche Anreize und indem wir Familien finanziell unterstützen!
Hohe Mietsteigerungen durch fadenscheinig angesetzte Modernisierungen werden wir stoppen.

Unser Bürgermeister Olaf Scholz und der durch ihn angeführte Senat haben sich darüber hinaus auch ein ehrgeiziges Ziel gesteckt:

Von den 10.000 neuen Wohnungen, die pro Jahr gebaut werden sollen, werden 3.000 hiervon geförderte Mietwohnungen sein. Das ist genau jener 1/3-Teil, den Sie ansprechen.

Allein die SAGA GWG hat versprochen, mit dem Bau von 2.000 Mietwohnungen jährlich zu beginnen.

Ich gebe Ihnen recht, dass der Wohnungsmarkt für vordringlich Wohnungssuchende eine große Herausforderung für uns ist.

Ich widerspreche aber der Aussage vom Kollegen de Masi, dass „die Stadt [weder] eine angemessene Zahl von neuen Sozialwohnungen [baut], noch tut sie etwas dafür, den rasenden Prozess aufzuhalten, in dem immer mehr Sozialwohnungen aus der Belegungsbindung fallen.“

Ganz im Gegenteil!

Der Hamburger Senat stellt jährlich ein Wohnraumförderprogramm auf, mit dem insbesondere günstige Mietwohnungen entstehen sollen. Allein im Jahr 2017 unterstützt der Hamburger Senat mit 245,7 Millionen Euro Bedürftige wie Familien mit Kindern, Studierende oder Senioren, die auf dem Wohnungsmarkt „hinten runter“ fallen würden.

Für weitere Fragen, insbesondere den Stadtteil St. Georg betreffend, bitte ich Sie, wie gesagt, den Hamburger Senat zu kontaktieren.

Mit freundlichem Gruß

Ihr

Johannes Kahrs