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Johanna Voß
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Frage von Winfried K. •

Frage an Johanna Voß von Winfried K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo Frau Voß,

ist es richtig, dass unser Parlament um 70 Abgeordnete vergrößert werden muss, um die Vorgaben des Wahlgesetzes lt. Urteil des Bundesgrichtshofes einhalten zu können? Mein Vorschlag ist, einmal prüfen zu lassen, ob das nicht auch mit einer Reduktion der Abgeordneten möglich wäre.
Schließlich müsste der Schlüssel, der zur Vergrößerung des Parlaments führt auch in die Gegenrichtung anwendbar sein. Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht?

MfG
Winfried Kopp

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Kopp,

gerne antworte ich Ihnen auf Ihre Anfrage. Selbstverständlich muss der Bundestag nicht um 70 Abgeordnete vergrößert werden, um ein verfassungskonformes Wahlgesetz zu erhalten. Das ist lediglich der Kompromiss, der vor allem den Eigeninteressen von CDU/CSU, FDP, SPD und Grünen geschuldet ist.

DIE LINKE hat einen eigenen Gesetzentwurf für ein verfassungskonformes Wahlrecht vorgelegt (Drucksache Nr. 17/5869, http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/058/1705896.pdf ). Er sieht vor, dass die Verrechnung von Listenmandaten (aus dem Zweitstimmenergebnis) und Direktmandaten auf der Bundesebene stattfindet und die verbleibenden Mandate dann auf die Landeslisten der jeweiligen Partei verteilt werden. Sollte es dennoch zu Überhangmandaten kommen, würden diese auf der Bundesebene durch Ausgleichsmandate ausgeglichen und die dann den jeweiligen Parteien - zusätzlich - zur Verfügung stehenden Mandate auf die Landeslisten verteilt. Der Unterschied zu dem von allen anderen Parteien verabschiedeten Modell: Parteien mit Überhangmandaten in einem Land bekommen weniger Listenmandate in anderen Ländern. Deswegen lehnten die großen Parteien das ab.

Nach unserem Wahlrechts-Vorschlag wäre nur 2009 der Bundestag etwas größer ausgefallen als tatsächlich. Nach dem nun gefundenen Kompromiss wäre jeder Bundestag seit 1990 größer ausgefallen.

Unser Gesetzentwurf ist verfassungsgemäß und führt zu keiner weiteren Aufblähung des Bundestags. Daher lehnen wir den von den anderen Parteien gefundenen Kompromiss ab. Denn erst im Jahr 2002 wurde die gesetzliche Anzahl der Mitglieder im Bundestag von 656 auf 598 reduziert. Warum eine solche Entscheidung jetzt konterkariert werden soll, ist nicht einleuchtend. Eine Vergrößerung des Bundestages ist nicht gleichbedeutend mit mehr Demokratie.

Mit freundlichen Grüßen,

Johanna Voß