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Johann Wadephul
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Frage von Martin P. •

Frage an Johann Wadephul von Martin P. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Wadephul,

laut der Seite Abgeordnetenwatch.de haben Sie am 27.06.2013 gegen eine Verschärfung der Regeln zur Abgeordnetenbestechung gestimmt.

Ich würde mich freuen, wenn Sie mir Ihr Abstimmungsverhalten erklären könnten, finde ich doch, egal von welcher Partei dieser Vorschlag eingebracht wird, das Ansinnen an sich, in einem demokratischen Rechtsstaat, gegen Abgeordnetenbestechung vorzugehen, unterstützenswert. Oder waren Ihnen die vorgeschlagenen Strafen zu hoch? Was wäre aus Ihrer Sicht eine angemessene Sanktion gegen Abgeordnetenbestechung?

Mit freundlichen Grüßen

Martin Pieper

Gettorf

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Sehr geehrter Herr Pieper,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Ratifizierung des UN-Abkommens über die Abgeordnetenbestechung. Mein Stimmverhalten im deutschen Bundestag begründe ich Ihnen gerne.

Dass die Union jedwede Bestechung und Korruption verhindern bzw. eindämmen will, stellt wohl kaum ernsthaft jemand in Frage. Seit 1994 sind in Deutschland Stimmenkauf oder -verkauf im Zusammenhang mit Wahlen oder Abstimmungen von Abgeordneten gemäß § 108 e StGB strafbar. Daneben gibt es Regelungen über die Bestechlichkeit von Amtsträgern wie zum Beispiel Beamte oder Richter. An diese Berufsgruppen sind nach geltendem deutschem Recht deutlich strengere Maßstäbe angelegt als an Abgeordnete. Letztere sind freie Mandatsträger und lediglich ihrem Gewissen verpflichtet, während Amtsträger weisungsgebunden handeln. Außerdem sieht unsere Verfassung bewusst einen Freiraum für die politische Willensbildung von Abgeordneten vor, der durch zu rigorose Regelungen in verfassungsrechtlich unzulässiger Weise eingeschränkt werden könnte.

Es gab in den vergangenen Jahren bereits mehrere Anläufe, die UN-Konvention zu ratifizieren. Nach diesem Übereinkommen müssen die bei uns geltenden Straftatbestände für die Abgeordnetenbestechung verschärft werden. Dabei setzt sie die Abgeordneten mit den Amtsträgern gleich, was aufgrund der oben geschilderten Unterschiede bei den jeweiligen Tätigkeiten schwierig ist. Auch aus der Union gab es schon Regelungsvorschläge, die sich jedoch ebenso wie die der Oppositionsfraktionen als nicht tragfähig herausstellten. Die CDU/CSU-Fraktion wird allerdings weiter nach einer konsensfähigen Lösung suchen. Vor dem Hintergrund der bisher gescheiterten Regelungsversuche erscheint es mir vermessen, quasi als Schnellschuss DIE Lösung zu benennen bzw. bestimmte Sanktionen als angemessen zu bezeichnen. Darüber hinaus muss man auch bedenken, dass selbst der Bundesgerichtshof vor Jahren konstatiert hat, dass nicht jedes strafwürdige Verhalten im Bereich der Bestechung oder Korruption durch die Gesetzgebung erfasst werden könne.

Ich hoffe, Ihre Frage hiermit ausreichend beantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Johann Wadephul

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