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Johann-Henrich Krummacher
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Frage von Tobias B. •

Frage an Johann-Henrich Krummacher von Tobias B. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Krummacher,

vielen Dank für ihre Antwort!
Es gibt in einigen Parteiprogrammen Punkte mit welchen ich einverstanden bin, und Punkte mit denen ich nicht einverstanden bin. Somit mache ich mir vor jeder Wahl wieder Gedanken über Sachfragen und bin keine Fan einer Partei.

Soweit ich informiert bin steht in unserem Grundgesetz: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen U N D A B S T I M M U N G E N und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. " (Hervorhebung TB)

Sie schrieben
"Volksgesetzgebung ....... in der Gesetzgebung stellen nicht zwangsläufig ein geeignetes Instrument dar, um diesem Phänomen entgegenzuwirken"

Ich denke, mündige Bürger wollen über Sachfragen mit-entscheiden. Und je mehr die Bürger mitentscheiden können, desto mündiger werden sie.

Ihre Haltung, dass Bürger doch in Wahlen mitentscheiden können und die Abstimmungen nicht als ein geeignetes Instrument unserer Demokratie gesehen werden, zeigt, dass sie an der Mündigkeit und Kompetenz der Bürger zweifeln.
Damit möchte ich nicht sagen, dass die Bürgerentscheidungen sofort alle Probleme lösen.
Aber:
- Volksentscheide fördern die Mündigkeit
- Volksentscheide unterstützen die Politiker die wirklich den Bürgerwillen repräsentiern wollen.
- Fehler die durch einen Volksentscheid gemacht würden können kaum gravierender sein, als die Schäden, die wir durch die Parteiprogramme erduldet haben (von Adenauer über Kohl bis Schröder, z.B. übermässige Staatsverschuldung, langfristig unsichere Rentenkonzepte, ... ).

- Fehler die durch Volksentscheide gemacht würden, würden schon bald wieder korrigiert werden, da die Bürger bestimmt rasch daraus lernen!

Nun erneut meine Frage:

Würden sie sich dafür Einsetzen, dass Artikel 20 des GG auch a n g e w a n d t wird und die Bürger in Fragen der Politik mit einbezogen werden?

MfG
T. Bergmann

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