Jochen Lipproß - WK 150
Jochen Lipproß
FDP
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Frage von Hans-Jörg S. •

Frage an Jochen Lipproß von Hans-Jörg S. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Betrifft:
Zukünftige Besteuerung von Reisemobilen.
Erst vergangenes Jahr haben wir uns eine ausgemusterte, mobile Sparkassenfiliale gekauft und dann mit viel Eigenleistung in unzähligen Stunden Arbeit zum Wohnmobil umgebaut. Das Wohnmobil ist für uns ein Stück Freiheit, mit dem wir vorrangig deutsche Gebiete bereisen. Da unser Sohn zur Schule geht, sind wir mit diesen Fahrten an die Schulferien gebunden. Daraus resultiert, dass das Fahrzeug effektiv lediglich wenige Wochen genutzt wird und den Rest der Zeit herumsteht.
Die bisherige Regelung für die Besteuerung von Wohnmobilen war gewichtsbezogen, wie bei LKWs. Wie es in der Zukunft aussehen soll, versuche ich und viele andere Betroffene bereits seit ende vergangenen Jahres (2004) herauszufinden. Leider bekommt man zu dieser Problematik von keiner Seite eine wirklich brauchbare Information, sondern lediglich Standardtexte, die nicht auf die Frage antworten, sondern allgemein um das Problem herum formuliert sind.
Sollte, wie bereits an verschiedenen Stellen angekündigt, die Steuer hubraumbezogen nach PKW-Maßstäben berechnet werden, wäre die Arbeit, die wir in der Vergangenheit in das Auto hineingesteckt haben, vergebens war. Die jährliche Steuer würde sich dann statt auf 500 Euro, wie bisher, auf sage und schreibe über 2200,-EUR belaufen. Dieser Betrag, gefordert für ein Fahrzeug, das nur wenige Tage im Jahr genutzt wird, macht die Sache Reisemobil vollkommen uninteressant, da es für eine normalverdienende Familie einfach nicht finanzierbar ist. Immerhin würde man dann mehr Steuern bezahlen, als ein täglich intensiv genutzter 40to-Lastzug!!! Das ist besonders schade, da dies die Betroffenen unerwartet trifft. Bei der Anschaffung des Reisemobils wurden die laufenden Kosten natürlich berücksichtigt, jedoch nicht in dieser, nun im Raum stehenden Form. Traurig ist das besonders, da viele der Reisemobile auf den Strassen noch in Deutschland gefertigt werden und nicht, wie sonst üblich, bereits ins Ausland verlagert wurden. Sollte diese Wuchersteuer kommen, sehe ich hier viele Arbeitsplätze bei den Herstellern sowie auch in der gesamten Tourismusbranche (Stellplatzbetreiber, Campingplätze, ...) akut gefährdet. Auch die Bereiche, die von dem Tourismus in deutschen Gebieten profitieren werden voraussichtlich deutliche Einbussen vezeichnen "dürfen", denn wie ich selbst werden auch viele andere Menschen dann lieber für deutlich weniger Geld ins Ausland fliegen und dort den Tourismus fördern. Dass diese Art der Fortbewegung dann förderlich für die Umwelt ist, wage ich zu ernsthaft zu bezweifeln. Wenn aber solche Verkehrsmittel vom Gesetzgeber vorgeschrieben werden, dann muss man offenbar mit mehr verbranntem Kerosin leben.
Speziell mache ich mir auch Sorgen darüber, ob diese horrende Steuer unter Umständen rückwirkend zum 01.05.2005 nachgefordert wird. Dies würde unser Haushaltsbudget empfindlich aus dem Ruder werfen...
Mich interessiert nun Ihre Einstellung zu diesem Thema. Ich würde mich über eine "persönliche" Antwort von Ihnen freuen, die vielleicht ein wenig Licht ins dunkel bringt.

Mit freundlichem Gruss
Hans-Jörg Schulze
Mittelstr. 15
58840 Plettenberg

Jochen Lipproß - WK 150
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Schulze,

Ihren Ärger kann ich auf Grund ähnlicher Erfahrungen nachvollziehen: Die "Spielchen" mit Auflastung, Sitzbänke rein oder raus und ähnlichen Bastelein zum Erreichen des günstigsten Steuertarifes sind unnötig und ärgerlich. Ich selbst habe wegen solcher Steuertarifsänderungen auch schon einmal ein Auto unplanmäßig und mit wirtschaftlichem Nachteil verkaufen müssen.

Ein Gesetzentwurf unserer FDP- Bundestagsfraktion vom 20.04.05 zielt darauf ab auch im Bereich der Kfz-Steuer zu wesentlichem Vereinfachungen zu kommen: Demnach soll die Kfz-Steuer in die Zuständigkeit des Bundes gelangen. Damit bestünden zumindest schon einmal die formalen Voraussetzungen auch diese Steuer zu vereinfachen oder sogar zu Lasten einer ausschließlichen Mineralölbesteuerung ganz abzuschaffen.
Letzteres böte nicht nur eine deutliche Verwaltungsvereinfachung, sondern
auch ökologische Vorteile:
Es würde dann nicht mehr der Besitz, sondern nur nach das Fahren besteuert und ein sparsamer Kraftsstoffverbrauch böte dem Nutzer Vorteile (Details in unserem "Wechsellexikon" Seite 106 ff).

Unmittelbar hilft Ihnen diese Antwort sicher nicht - ich bitte Sie aber uns zu wählen, damit wir auch dies künftig in Ihrem Sinne gestalten können.

Mit freundlichem Gruß
Jochen Lippross
FDP Kandidat im Wahlkreis 151