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Jochen Hartloff
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Frage von Eugen H. •

Frage an Jochen Hartloff von Eugen H. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Hartloff,

Sie sind Jurist und kandidieren zur Landtagswahl 2016 in RLP. Dazu hatte ich Ihnen neulich einige Fragen gestellt, die Sie bisher nicht und der Generalsekretär der SPD-RLP z. T. nur unzureichend oder ausweichend beantwortet hat. Darum frage ich jetzt öffentlich.

Unsere Atemluft ist natürlicherweise hochgradig sauber, und das ist auch gut so, denn Atemluft ist das Lebensmittel Nr. 1; ohne Luft können die wenigsten Menschen mehr als 3 Minuten überleben. Deshalb ist saubere Atemluft genauso wie sauberes Trinkwasser ein Menschenrecht.

Leider müssen viele Menschen immer noch durch Tabakrauch verschmutzte, stinkende, vergiftete Luft einatmen.

Bedenken Sie: Meine Lunge ist privat, auch im öffentl. Raum und unter freiem Himmel! In meine Jackentasche greift normalerweise keiner unbefugt hinein.

Darum frage ich Sie:

1) Sind Sie mit mir konform, dass saubere Atemluft ein Menschenrecht ist?

2) Niemand darf ohne sein ausdrückliches Einverständnis Tabakrauch ausgesetzt werden, auch unter freiem Himmel.

Würden Sie ein entsprechendes Gesetz befürworten?

3) In Anwesenheit von Kindern, Schutzbefohlenen, Beschäftigten und wirtschaftlich Abhängigen darf ausnahmslos (!) nicht geraucht werden, auch unter freiem Himmel.

Würden Sie ein entsprechendes Gesetz befürworten?

4) Im Herbst wurde mir und meiner Familie ein Musikabend unseres Kulturvereins in einem Weingut hier am Wohnort durch stinkenden, giftigen Tabakrauch vergällt. Trotz Aufforderung durch die Vereinsvorsitzende, nicht zu rauchen, qualmte ein Kettenraucher vor uns weiter; Aschenbecher waren nicht aufgestellt worden. Andere Sitzplätze gab es nicht.

Der Winzer und die Vorsitzende scheuen den Disput, per Hausrecht ein Rauchverbot durchzusetzen.

Was schlagen Sie konkret lösungsorientiert vor, um das Rauchen sofort, d. h. innerhalb einer Minute, zu unterbinden, ohne dass ich mit jedem Hausherrn neu diskutieren muss?

Mit freundlichen Grüßen

E. H.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr H.,

danke für Ihre Anfrage. Da Sie Ihre Anfrage an alle Kolleginnen und Kollegen
der SPD - Fraktion gesendet haben, darf ich Ihnen vorab auch noch einmal den
Vorspann der entsprechenden allgemeinen Antwort hier zukommen lassen:

Das Nichtraucherschutzgesetz Rheinland-Pfalz sieht die Einführung und Umsetzung des Nichtraucherschutzes in den folgenden Bereichen vor: Öffentliche Verwaltung, Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Einrichtungen der Jugendhilfe, Schulen, Alten- und Pflegeheime, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Gaststätten, Universitäten, Fachhochschulen, Einrichtungen der Erwachsenenbildung, Theater, Kinos, Museen und Sportstätten. In den rauchfreien Einrichtungen besteht ein Rauchverbot für alle Personen, die sich dort aufhalten; es gilt für Gebäude und im Hinblick auf den besonderen Schutz junger Menschen in Einrichtungen der Jugendhilfe und im Schulbereich auch für das zu den Einrichtungen gehörende Freigelände. Nur wenn dies aus besonderen Gründen erforderlich oder vertretbar ist (Artikel 13 Grundgesetz - Unverletzbarkeit der Wohnung, abgetrennte Räume in Gaststätten, konzeptionelle oder therapeutische Gründe) wird auch in bestimmten rauchfreien Institutionen die Einrichtung besonderer Raucherräume oder eine Raucherlaubnis für Einzelpersonen zugelassen. Zielsetzung des Gesetzes ist der Schutz vor Passivrauch. Raucherinnen und Raucher sollen dadurch nicht bevormundet werden. Die vorgesehenen Eingriffe in ihre Handlungsfreiheit sind notwendig, um die Bevölkerung vor den Gesundheitsgefahren des Rauchens und insbesondere des Passivrauchens angemessen zu schützen. Die allgemeine Einführung der Rauchfreiheit in den betreffenden Bereichen ist erforderlich, um den Gesundheitsschutz der Nutzerinnen und Nutzer dieser Einrichtungen, aber auch der dort beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in ausreichendem Maße sicherzustellen. Ausnahmetatbestände sind vorgesehen, wo dies bezogen auf die Art der Einrichtung zwingend geboten oder aus bestimmten Gründen angezeigt ist. Es erfolgt keine unverhältnismäßige Einschränkung der Rechte der Raucherinnen und Raucher.

Im Übrigen darf ich auf ihre Fragen wie folgt ergänzend antworten: Ich teile Ihre Auffassung, dass saubere Luft ein hohes Gut ist. Deshalb sind Gesetze zur Reinhaltung der Luft und zur Vermeidung von Schadstoffemissionen gemacht worden und werden auf den verschiedenen gesetzgeberischen Ebenen laufend angepasst und durchaus verschärft. Das halte ich für richtig - in vielen Fällen für zu langsam, wie z.B. bei Braunkohlekraftwerken oder bei dem Pkw/Lkw-Verkehr. Luftreinheit ist immer ein vernünftiges Ziel. Dabei muss uns aber bewusst sein, dass sie sowohl natürlichen 'Verschmutzungen' ausgesetzt ist ( z.B. Vulkanausbrüchen etc. ) und enbenso den Folgen menschlicher Nutzungen ausgesetzt ist ( Abgase, Verdunstungen, Feinstaubbelastungen etc. ) Letzteres unterliegt teilweise gesetzlichen Regelungen und ist Teil eines gesellschaftlichen Konsenses - hier bewegen wir uns bei den Regelungen zum Nichtraucherschutz.

Bei der Frage des Rauchens unter freiem Himmel, teile ich nicht die Radikalität ihres Ansatzes, sondern setze darauf dass Menschen gegenseitig Rücksicht nehmen. In dem einen Fall der Raucher ausweicht, im Anderen der Nichtraucher auch einmal weitergeht. Der freie Himmel ist nach meiner Auffassung eben nicht Ihre Jackentasche, sondern etwas unter welchem wir uns alle bewegen. Daraus ergibt sich, dass ich Gesetze in der unter 1 und 2 Ihrer Fragen ausgesprochenen Ausschließlichkeit nicht befürworte. Auch zu Ihrer Frage 3 merke ich an, dass bei einer solchen Regelung z.B. der rauchende Wirt nach Feierabend nicht unter freiem Himmel mit seinem ebenfalls rauchenden erwachsenen beschäftigten Koch gemeinsam eine Zigarette rauchen dürfte. Halten Sie eine solche Regelung wirklich für sinnvoll? Bei dem Schutz Minderjähriger etc. stimme ich Ihnen ausdrücklich zu.

Bei Frage 4 halte ich ein generelles Verbot in der Außengastronomie nicht für sinnvoll, sondern Regelungen mit bestimmten Zonen, gegebenenfalls für hilfreich - im Übrigen auch Fragen der gegenseitigen Rücksichtnahme. Eine "Abstimmung mit den Füßen" bleibt den jeweilig Betroffenen, ob Raucher oder Nichtraucher natürlich unbenommen.

Mit freundlichen Grüßen
Jochen Hartloff, MdL