Portrait von Joachim Poß
Joachim Poß
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Joachim Poß zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Siegmund E. •

Frage an Joachim Poß von Siegmund E.

Guten Tag Herr Poß,

wie ich nun gelesen habe, stimmten Sie, ebenso wie Herr Wirrke, für die Vorratsdatenspeicherung.
Sie stimmten also für eine anlasslose Massenüberwachung der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes.

Wer wann wie lange mit wem telefoniert hat, im Internet war oder wer wem welche SMS (samt Inhalt!) gesendet hat, wird gesichert und bei einem Richterbeschluss zur Verfügung gestellt.
Wie schwierig es hierzulande ist, an entsprechende Beschlüssen zu kommen, dürfte spätestens seit der "RedTube Abmahnwelle" 1) bekannt sein.

Es ist mittlerweile erwiesen, das die VDS keinen nennenswerten Vorteil für die Strafvollzugsbehörden bietet, vor allem keinen Vorteil, den dieser massive Eingriff in unsere Privatsphäre rechtfertigt. 2)

Es ist bekannt, das einmal gesammelte Daten nicht sicher vor Missbrauch geschützt werden können, seien es Kriminelle (Stehlen der Daten - Hacker -) oder voreilige Richter, die es, warum auch immer, nicht so ganz Ernst nehmen.

Hinzu kommt, dass Personen, die kriminelle Handlungen durchführen möchten, auf unzählige andere, sichere, Kommunikationsmittel zurück greifen können. Im Gegensatz zu den meisten, technisch weniger versierten, Bürgerinnen und Bürgern.

Der völlig gläserne Bürger, den die VDS bringt, ist durch Ihre Entscheidung mit möglich geworden.

Wie können Sie sich für diesen gravierenden Einschnitt in die Freiheitsrechte aussprechen?
Welche Begründung für die VDS, die nicht anhand einfacher Fakten widerlegt werden kann, hat Sie dazu gebracht hier mitzuziehen?

Ich hoffe, dass das BVerfG dieses Gesetz wiederum kassiert, es ist die Abschaffung der Unschuldsvermutung und ein Angriff auf unsere informationelle Selbstbestimmung.

Mit freundlichen Grüßen,

S. Ebers

1) http://www.taz.de/!5049853/
2) "Einer Stellungnahme des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung zufolge ließe sich die durchschnittliche Aufklärungsquote demnach "von bisher 55 % im besten Fall auf 55,006 % erhöhen"."
http://tinyurl.com/q7md26t

Portrait von Joachim Poß
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Ebers,

vielen Dank für Ihre Frage zur Speicherpflicht von Verkehrsdaten.

Ich habe dem Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten zugestimmt, weil ich der Überzeugung bin, dass staatliche Ermittlungsbehörden dieses Werkzeug bei besonders schweren Straftaten brauchen.

Klar ist aber auch: die Speicherung der Verkehrsdaten darf nur in äußerst engen Grenzen erfolgen. So dürfen Inhalte nicht gespeichert, Bewegungsprofile nicht erstellt und Emails nicht erfasst werden. Die Provider müssen bei der Speicherung zudem die höchstmögliche Sicherheit der Daten gewährleisten.

Weder beabsichtigt noch erzeugt das Gesetz den „gläsernen Bürger“. Vielmehr sind die oberste Richtschnur aller neuen Regelungen die strengen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes und des Europäischen Gerichtshofes. Die Leitlinien des Gesetzes sind viel restriktiver als das vom Bundesverfassungsgericht aufgehobene, ehemalige Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, viel restriktiver als die aufgehobene europäische Richtlinie und auch viel restriktiver als CDU/CSU es gerne gehabt hätten. Ziel des Gesetzes ist es, die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit auch in der Digitalen Welt zu bewahren. Nach meiner Überzeugung haben wir dies mit dem Gesetz erreicht.

Um Fehlentwicklungen, die wider Erwarten auftreten sollten, aufzuspüren, hat der Deutsche Bundestag für eine Evaluation des Gesetzes nach drei Jahren gesorgt. Ich denke, damit haben wir eine gute Lösung gefunden.

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Poß