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Frage von Markus K. •

Frage an Joachim Poß von Markus K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Poß,

vielen Dank für den Hinweis, dass für diejenigen, die die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags bezweifeln, immer noch der Rechtsweg offen bleibt.

Aufgrund der hohen Einnahmen wird der öffent.-rechtl.-Rundf. bei einem aus eigener Sicht unvorteilhaften Urteil stets in Berufung gehen ( z. Bsp.: http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2013/09/12/niederlage-fuer-gez-gegner-beitrags-service-darf-sich-bei-meldeaemtern-bedienen/ )

Wie Sie wissen, spielen bei Verfassungsgerichtsentscheidungen über den Rundfunkbeitrag familäre Aspekte eine Rolle. U. a. Ferdinand Kirchhof entscheidet über ein Gesetz, das durch Paul Kirchhofs Gutachten entstanden ist ( z. Bsp. http://www.vdgn.de/news-single/article/vdgn-beschwerde-gegen-rundfunkbeitrag-abgewimmelt/ ).

Da Paul Kirchhof als Verfassungsrichter a. D. somit als Berater für den öffentl.-rechtl.-Rundfunk fungiert, wäre es auch möglich, dass die derzeitigen Richter des BundverfG. nach ihrer Amtszeit dann ebenfalls mit ähnlichen Tätigkeiten für den ö.-r.-R. vom Rundfunkbeitrag finanziell profitieren könnten.

Wollen Sie wirklich Rundfunkverweigerern betreffend der
Rundfunkbeitragsverfassungswidrigkeit wirklich diesen wahrscheinlich aussichtslosen Rechtsweg empfehlen?
Muss die ganze Prozedur Ihrer Meinung nach am Ende wirklich noch bis
zum Europäischen Gerichtshof hingezogen werden?

Mit ratlosen Grüßen

Markus Korte

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Korte,

in einem Rechtsstaat wie der Bundesrepublik ist es nicht unzumutbar,
wenn Bürgerinnen und Bürgern, die sich vermeintlich ungerecht
beispielsweise durch die Erhebung von Rundfunkgebühren behandelt fühlen,
das Beschreiten des Rechtswegs empfohlen wird. Höchstes rechtsprechendes
Verfassungsorgan ist das Bundesverfassungsgericht, dessen Richterinnen
und Richter diese Aufgabe mit großer Sorgfalt wahrnehmen.

Ich halte es für grundfalsch, einzelnen Richtern aufgrund von
Verwandtschaftsverhältnissen grundsätzliche Befangenheit bei bestimmten
juristischen Sachverhalten zu unterstellen. Die Urteile des
Bundesverfassungsgerichts sind im Übrigen nicht von der Einzelmeinung
eines einzelnen Richters, sondern von der Meinungsbildung des jeweiligen
Senats abhängig. Auch bei einer Verfassungsgerichtsentscheidung über die
Erhebung von Rundfunkgebühren kann darauf vertraut werden.

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Poß