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Frage von Viktor G. •

Frage an Joachim Poß von Viktor G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Poß,

ich zitiere Sie:
"Darüber hinaus teile ich Ihre Ansicht nicht, dass es ein "Grundrecht auf Gebührenfreiheit. Sollten Sie das anders sehen, so steht es Ihnen ja frei, den Rechtsweg in dieser Sache zu beschreiten."

Rundfunkgebühren gibt es seit dem 1.1.2013 nicht mehr. Die neue Wortschöpfung für die Kopfsteuer heißt nun "Rundfunkbeitrag".

Von dem Grundrecht auf Beitragsfreiheit spreche ich mit keiner Silbe. Was ist die Ursache Ihrer Unterstellung?

Meine Fragen an Sie beziehen sich auf die Einhaltung der Grundrechte:
http://www.abgeordnetenwatch.de/joachim_poss-575-37876--f379937.html#q379937

Dieses Anliegen wird durch die vorhin aufgeführten 6 vernichtenden Gutachten / wissenschaft. Arbeiten eindeutig untermauert:
http://www.abgeordnetenwatch.de/joachim_poss-575-37876--f401086.html#q401086
Warum bagatellisieren Sie das Thema?

Ist das ernsthaft Ihre Auffassung von gelebter Demokratie? Dass man sich doch bitte seine Grundrechte einklagen möge? Darf ich Sie daran erinnern, dass Sie zu deren konsequenter Wahrung und Verteidigung verpflichtet sind. Ist das nicht geradezu fatale Einstellung eines gewählten Volksvertreters?

Im Übrigen gilt: Wenn immer wieder die gleichen Grundrechtebeschneidungen, wenn auch in Variationen, begangen werden, dann sollte man sich nicht wundern, wenn auch immer wieder die gleichen Fragen gestellt werden!

Mit freundlichen Grüßen
Viktor Grund

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Grund,

zur Problematik des Rundfunkbeitrags stelle ich fest:

1. Es handelt sich dabei um eine Angelegenheit der Bundesländer.

2. Ich kann in der Art und Weise wie der Beitrag erhoben wird keine Verletzung der Grundrechte erkennen.
Deshalb sehe ich auch keinerlei Anlass für mich als Bundespolitiker in dieser Sache tätig zu werden. Daran ändern auch die immer wieder angeführten Gutachten nichts. Wir alle wissen doch: Auch für Rechtsauffassungen, die nur von einer Minderheit vertreten werden, findet sich immer jemand, der bereit ist, diese in einem Gutachten zu vertreten. Es bleibt für diejenigen, die die Rechtmäßigkeit der aktuellen Regelung bezweifeln, immer noch der Rechtsweg offen.

3. Es ist ein völlig normaler Vorgang, dass für die Bereitstellung öffentlicher Güter auch diejenigen einen Beitrag leisten müssen, die - angeblich oder tatsächlich - dieses öffentliche Gut nicht konsumieren wollen, da ansonsten keine ausreichende Finanzierung sichergestellt werden kann. Denjenigen, die sich mit der Problematik der Finanzierung öffentlicher Güter vertieft auseinander setzen wollen, empfehle ich zum Einstieg nachfolgenden Link:

http://www.wiwi.uni-rostock.de/fileadmin/Institute/VWL/Lehrstuhl_Finanzwissenschaft/Unterlagen_Lehrveranstaltungen/Master/Finanzwissenschaft_I/Vorlesung/Sommersemester_2010/Kapitel_5.1-5.4.pdf

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Poß