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Frage von Tobias F. •

Frage an Joachim Poß von Tobias F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Poß,

prinzipiell gestehe ich jedem Menschen das Recht zu, sich unliebsame Fragen, durch konsequentes Ignorieren, vom Leib zu halten. Ich erkenne auch an, dass die Rundfunksteuer nicht in Ihren Zuständigkeitsbereich fällt. Dennoch haben Sie sich zu der wertenden Aussage hinreißen lassen, dass Sie hier keine Grundrechte verletzt sehen. Darum erbitte ich, als nicht politikverdrossener Leser Ihrer Antworten, eine eindeutige Stellungnahme:

1) Inwiefern ist ein Dach über dem Kopf ein besonderes Zuordnungsmerkmal, das eine Beitragspflicht begründet?

2) Wieso soll ich als Rundfunkverweigerer, der den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als Gefahr für Freiheit und Demokratie betrachtet, weil dieser nur die inhaltsleeren Sprechblasen unserer Lobbyvertreter, völlig unkritisch und alternativlos breit tritt, für etwas zahlen, das ich weder konsumieren noch unterstützen möchte?

3) Seit ich „beitragspflichtig“ bin, verweigere ich die Zahlung und werde das auch weiterhin tun. Ich kann den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht guten Gewissens unterstützen. Nach dem Gesetz bin ich damit kriminell. Finden Sie, dass das öffentliche Interesse an meiner Bestrafung eine zwingend notwendige Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, hin zu einem demokratischen, politisch neutralen Medium, das seinen Bildungs- und Informationsauftrag tatsächlich auch ernst nimmt, übersteigt?

4) Welche Partei sollte ich Ihrer Meinung nach am 22.09.2013 wählen, weil Sie zumindest meine Interessen als RundfunkNICHTteilnehmer vertritt?

Im Übrigen gilt: Wenn man Fragen immer wieder, mit zur Schau gestellter Arroganz, nicht beantwortet, muss man sich nicht wundern, wenn sie immer wieder gestellt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Tobias Freund

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Freund,

zur Problematik des Rundfunkbeitrags stelle ich fest:

1. Es handelt sich dabei um eine Angelegenheit der Bundesländer.

2. Ich kann in der Art und Weise wie der Beitrag erhoben wird keine Verletzung der Grundrechte erkennen.
Deshalb sehe ich auch keinerlei Anlass für mich als Bundespolitiker in dieser Sache tätig zu werden. Daran ändern auch die immer wieder angeführten Gutachten nichts. Wir alle wissen doch: Auch für Rechtsauffassungen, die nur von einer Minderheit vertreten werden, findet sich immer jemand, der bereit ist, diese in einem Gutachten zu vertreten. Es bleibt für diejenigen, die die Rechtmäßigkeit der aktuellen Regelung bezweifeln, immer noch der Rechtsweg offen.

3. Es ist ein völlig normaler Vorgang, dass für die Bereitstellung öffentlicher Güter auch diejenigen einen Beitrag leisten müssen, die - angeblich oder tatsächlich - dieses öffentliche Gut nicht konsumieren wollen, da ansonsten keine ausreichende Finanzierung sichergestellt werden kann. Denjenigen, die sich mit der Problematik der Finanzierung öffentlicher Güter vertieft auseinander setzen wollen, empfehle ich zum Einstieg nachfolgenden Link:

http://www.wiwi.uni-rostock.de/fileadmin/Institute/VWL/Lehrstuhl_Finanzwissenschaft/Unterlagen_Lehrveranstaltungen/Master/Finanzwissenschaft_I/Vorlesung/Sommersemester_2010/Kapitel_5.1-5.4.pdf

Mit freundlichen Grüßen
Joachim Poß