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Joachim Poß
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Frage von Willfried H. •

Frage an Joachim Poß von Willfried H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Poß,

in Anbetracht der bevorstehenden Bundestagswahl stellt sich mir die Frage, ob die SPD eine Partei ist, welche eine sozial gerechte und ausgeglichene Gesellschaft zum Ziel hat oder doch eher zu einer Klientelvertretung für staatlich kontrollierte Medienunternehmen geworden ist, welche ihr dafür im Gegenzug wohlwollende Berichterstattung und Posten in Aufsichtsgremien und Tochtergesellschaften zuschieben.

Mit Ihren Antworten an die vorhergehenden Fragesteller zum Thema Rundfunkbeitrag zeigen Sie eine Überheblichkeit und Selbstherrlichkeit, die einen als Wähler leider an unserer parlamentarischen Demokratie und vor allem ihren Vertretern zweifeln lässt.

Darf ich annehmen, dass Sie unser Grundgesetz kennen? Kennen Sie Artikel 1 Satz 1? Inwiefern zählt es für die SPD zur Würde eines Menschen, dass dieser eine Wohnung, also ein Dach über dem Kopf hat? Oder finden Sie dies eher von sehr untergeordneter und nebensächlicher Bedeutung? Oder gar für einen Luxus, den der gemeine Bürger nicht zwingend haben muss? Dann kann man darauf natürlich eine Steuer erheben und damit es nicht gleich jedem auffällt mit dem Begriff "Beitrag" verschleiern.
Ist das für Sie sozial und grundsätzlich nicht zu beanstanden?

Um keinen Rundfunkbeitrag zahlen zu müssen habe ich genau 3 Möglichkeiten:
1. odachlos werden und ab sofort auf einer Parkbank leben
2. Augen ausstechen und Ohren abschneiden und mir das amtlich bescheinigen lassen
3. mir einen Strick nehmen und mich irgendwo aufhängen
Finden Sie das nicht auch leicht bizarr?

Antworten Sie jetzt auch wieder, dass der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ja von den Ländern beschlossen wurde? Dass Sie das Ganze gar nichts angeht? Dass der Bürger doch gefälligst sein "Glück" vor Gericht verfolgen soll?

Sehr geehrter Herr Poß, warum sollte man Sie und die SPD eigentlich wählen?

In Erwartung einer interessanten Antwort ohne Textbausteine
Willfried Herrenberg

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Herrenberg,

bei Ihren Fragen geht es um Regelungen der Gebührenerhebung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Die Grundlage dafür ist der Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien.
Dieser beginnt mit den Worten:

"Das Land Baden-Württemberg,
der Freistaat Bayern,
das Land Berlin,
das Land Brandenburg,
die Freie Hansestadt Bremen,
die Freie und Hansestadt Hamburg,
das Land Hessen,
das Land Mecklenburg-Vorpommern,
das Land Niedersachsen,
das Land Nordrhein-Westfalen,
das Land Rheinland-Pfalz,
das Saarland,
der Freistaat Sachsen,
das Land Sachsen-Anhalt,
das Land Schleswig-Holstein und
der Freistaat Thüringen
schließen nachstehenden Staatsvertrag:"

Insofern erschließt sich mir immer noch nicht, warum nun auch Sie unbedingt mit mir als Bundespolitiker über ein Thema debattieren wollen, das in den Kompetenzbereich der Landesregierungen fällt. Es sind die einzelnen Landesregierungen, die den Rundfunkstaatsvertrag sowie seine Änderungen untereinander vereinbaren. Der Bund ist hierbei gänzlich unbeteiligt! Ich rechne mit Ihrem Verständnis, dass ich weder Zeit noch Lust habe, schriftlich über Dinge zu diskutieren, die gar nicht in meinen Zuständigkeitsbereich fallen.

Darüber hinaus teile ich Ihre Ansicht nicht, dass es ein "Grundrecht auf Gebührenfreiheit" gibt bzw. dass die derzeitige Regelung gegen Grundrechte verstößt. Sollten Sie das anders sehen, so steht es Ihnen ja frei, den Rechtsweg in dieser Sache zu beschreiten.

Im Übrigen gilt: Wenn immer wieder die gleichen Fragen - wenn auch in Variationen - gestellt werden, dann sollte man sich nicht wundern, wenn auch immer wieder die gleichen Antworten gegeben werden!

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Poß