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Frage von Viktor G. •

Frage an Joachim Poß von Viktor G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Poß,

Sie schreiben: "Bei Ihren Fragen geht es um Regelungen der Gebührenerhebung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk."

Sie Antworten auf Fragen, die ich an Sie nicht gestellt habe.

In meinen ersten zwei Fragen an Sie unter
http://www.abgeordnetenwatch.de/joachim_poss-575-37876--f379937.html#q379937
geht es um die Grundrechte der Bürger, nicht um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk.

Ich zitiere mich selbst:
"Anm.: Hier geht es nicht um die Finanzen der ö.-r. Sender (90 TV/Radio-Programme), sondern um die Grundrechte der Bürger."

Unter http://www.abgeordnetenwatch.de/joachim_poss-575-37876--f401086.html#q401086
verweise ich auf die vernichtenden Gutachten/wissenschaftl. Arbeiten, die dem "Rundfunkbeitrag" die Verfassungswidrigkeit in Bezug auf die Verletzung der Grundrechte bescheinigen. Auch dort stelle ich Ihnen vertiefende Fragen.

Fällt der Schutz der Grundrechte und damit meine verbundenen Fragen nicht in den Themen-/Kompetenzbereich eines Bundespolitikers?

Mit freundlichen Grüßen
Viktor Grund

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Grund,

auch ich erlaube mir, aus der Ihnen bereits gegebenen Antwort zu zitieren:

"Darüber hinaus teile ich Ihre Ansicht nicht, dass es ein "Grundrecht auf Gebührenfreiheit" gibt bzw. dass die derzeitige Regelung gegen Grundrechte verstößt. Sollten Sie das anders sehen, so steht es Ihnen ja frei, den Rechtsweg in dieser Sache zu beschreiten."

Damit sollte eigentlich Ihre Frage beantwortet sein.

Im Übrigen gilt: Wer immer wieder die gleichen Fragen - wenn auch in Variationen - stellt, der sollte sich nicht wundern, wenn er immer wieder die gleichen Antworten erhält!

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Poß