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Joachim Pfeiffer
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Frage von Jürgen K. •

Frage an Joachim Pfeiffer von Jürgen K. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Dr Pfeiffer,

laut der Badischen Zeitung sprechen Sie sich gegen ein Werbeverbot für Tabakwaren aus, da zum einen die CDU keine Verbotspartei sei und zum anderen weil Werbung für legale Produkte nicht verboten sein sollte.

Für normale legale Produkte fordert jedoch §3 ProdSG, dass ein Produkt bei bestimmungsgemäßer, bzw. vorhersehbarer Verwendung die Gesundheit von Menschen nicht gefährdet.
Diese Voraussetzung ist jedoch für die meisten Tabakwaren nicht erfüllt.
Mehr noch, bei der derzeit üblichen Verwendung nehmen es Raucher oft billigend in Kauf, dass sie die Gesundheit anderer Menschen schädigen. Und dies obwohl die allgemeine Handlungsfreiheit dort enden sollte, wo die Grundrechte anderer Menschen verletzt würde.

Können Sie mir bitte erklären, warum es Ihrer Meinung nach richtig sein soll, dass
- der Gesetzgeber Tabakwaren vom Gültigkeitsbereich für normale Güter (z.B. Produkt-Sicherheits-Gesetz, Lebensmittelrecht, etc.) ausgenommen hat
- der Gesetzgeber es unterlässt, Menschen die nicht rauchen wollen, durch geeignete Verbote vor zwangsweisem Passiv-Rauchen zu schützen
- und warum darüber hinaus Werbung für dieses ausnahmsweise erlaubte Produkt zulässig bleiben soll ?

Mit freundlichen Grüßen
J. K.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr K.,

das Produktsicherheitsgesetz ist das zentrale Gesetz für den Vertrieb von Non-Food-Produkten in Deutschland. Es gilt nicht für Lebens- und Futtermittel, Medizinprodukte, Pflanzenschutzmittel, lebende Pflanzen und Tiere und anderes mehr. Tabakerzeugnisse fallen ebenfalls nicht darunter, sondern werden wie Lebensmittel und Bedarfsgegenstände von der Lebensmittelüberwachung der Bundesländer nach den Regelungen des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches kontrolliert. Im Vordergrund steht hierbei die Überprüfung der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, die sich aus der TabakV und TabakProdV ergeben.

Alle Tabakprodukte enthalten auf jeweils zwei Drittel der Vorder- und Rückseite den Hinweis, dass Rauchen die Gesundheit gefährdet. Ich halte jeden Erwachsenen für so eigenverantwortlich, selbst zu entscheiden, ob er sich des Risikos einer Gesundheitsgefährdung aussetzen möchte. Die Abgabe von Tabakerzeugnissen für unter 18-Jährige ist verboten. In öffentlichen Einrichtungen und Verkehrsmitteln gilt ein Rauchverbot, geregelt im Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens und in den Nichtraucherschutzgesetzen der Bundesländer.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Joachim Pfeiffer MdB