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Joachim Pfeiffer
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Frage von Sandra H. •

Frage an Joachim Pfeiffer von Sandra H. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Pfeiffer,

im Grundgesetz Artikel 14 heißt es:
"Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohl der Allgemeinheit dienen."
Können Sie mir das auf den Alltag herunterbrechen? Was bedeutet das jeden Tag für mich, für Sie, für einen Fußballbundesliga-Profi, für einen Richter am Oberlandesgericht, für ein Vorstandsmitglied eines DAX-Konzerns und für einen selbstständigen Metzgermeister? Diese Aufzählung enthalt bewusst, mich selbst ausgenommen, Besserverdiener.
Geht es bei diesem Gesetz nur um das Zahlen seiner (Einkommens-)Steuern oder steckt da mehr dahinter?
Vielen Dank für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
S. H.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau H.,

mit Artikel 14 Abs. 2 des Grundgesetzes schützt die Verfassung das Eigentum als Grundlage einer eigenverantwortlichen Lebensgestaltung und der freien Marktwirtschaft. Die Regelung in Art. 14 gibt einerseits eine Eigentumsgarantie und stellt andererseits einen Bezug zur Rechtsordnung in Deutschland her. Gewiss geht es dabei nicht nur um das Zahlen von Einkommensteuer. Zum Schutzbereich des Artikel 14 gehören nicht nur Sachen als körperliche Gegenstände, sondern auch Abstrakta. So wird beispielsweise auch das Recht am geistigen Eigentum (Urheberrechte, Autorenrechte, Patentrechte) gewährt, aber ebenso Ansprüche auf Anwartschaften der gesetzlichen Rentenversicherung, Ansprüche aus der Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung. Nicht geschützt werden hingegen Chancen, Erwartungen und Hoffnungen (Lotterielose etc.).

Grundsätzlich gilt für Artikel 14: Es gibt die Möglichkeit gesetzlicher Beschränkungen und Auflagen. Diese dürfen und müssen umso gravierender sein, je mehr das Eigentum nicht nur der persönlichen Entfaltung dient, sondern auch für die Allgemeinheit von Bedeutung ist.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Joachim Pfeiffer MdB