Portrait von Joachim Pfeiffer
Joachim Pfeiffer
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Joachim Pfeiffer zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Simon F. •

Frage an Joachim Pfeiffer von Simon F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Guten Tag Herr Dr. Pfeiffer,

in der laufenden Legislaturperiode haben sie von 23 namentlichen Abstimmungen bisher nur 18 wahrgenommen. Damit kommen sie bereits jetzt fast auf die Abwesenheitszahl von 7 aus 120 Abstimmungen in der vorangegangenen Legislaturperiode. Sämtliche Abstimmungen der laufenden Legislaturperiode, bei denen Sie bis zum heutigen Tag (07.06.18) nicht anwesend waren betrafen Auslandseinsätze der Bundeswehr.

Dies ist besonders brisant, da solche Auslandseinsätze bisher (und zu recht) jeglicher Verfassungsgrundlage entbehren. (Art. 87a (2) Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zuläßt.) Mir ist keine Stelle im Grundgesetz bekannt, die einen Auslandseinsatz der Bundeswehr legitimiert. Wie begründen Sie Ihr fernbleiben bei diesen wichtigen Abstimmungen?

Weiterhin fällt auf, dass Sie neben Ihrem Mandat Ihrer beruflichen Tätigkeit als Berater und einer großen Zahl an weiteren Nebentätigkeiten nachgehen. Inwiefern hindern Sie diese Nebentätigkeiten daran, Ihr von den Wählern erhaltenes Mandat diese zu repräsentieren gewissenhaft auszuüben?

Mit freundlichen Grüßen
Simon Forstner

Portrait von Joachim Pfeiffer
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr F.,

Ihr Interesse an meinem Abstimmungsverhalten freut mich. Ich darf Ihnen versichern, dass ich sehr gerne bei den fünf verpassten namentlichen Abstimmungen mitgestimmt hätte, insbesondere zum Thema Auslandseinsätze der Bundeswehr. Jedoch fanden diese Abstimmungen allesamt am selben Tag, nämlich dem 22. März 2018 statt, an dem ich aufgrund einer Auslandsdienstreise im Auftrag des Deutschen Bundestags nicht im Plenum anwesend sein konnte.

Hauptaufgabe der Bundeswehr ist die Landes- und Bündnisverteidigung. Mit den Einsätzen der Bundeswehr zur Krisenbewältigung wie in Mali, Irak oder Afghanistan tragen wir direkt zur Sicherheit hier in Deutschland bei: durch die Beseitigung von Fluchtursachen, die Stabilisierung von Nachbarregionen Europas und die Bekämpfung von Terrorismus.

Die Sicherheitslage und vor allem auch der Anspruch an Deutschlands Rolle im Bündnis und der Welt haben sich in den vergangenen Jahren grundlegend gewandelt. Deutschlands sicherheitspolitisches Umfeld ist komplexer, volatiler, dynamischer geworden: Insbesondere die Instabilität in Europas Nachbarschaft, im Nahen und Mittleren Osten und in Afrika hat spürbar zugenommen. Wir sind im Kampf gegen den Terror gefordert. Mit der völkerrechtswidrigen Annektion der Krim und dem hybriden Krieg in der Ukraine stellt Russland die europäische Friedensordnung offen in Frage. Die Rolle der USA wird zukünftig eine andere sein. Die Folgen spüren wir hier in Deutschland und Europa unmittelbar.

Mehr denn je ist also die Bundeswehr als ein Instrument unserer Sicherheits- und Verteidigungspolitik gefordert. Landes- und Bündnisverteidigung, der Einsatz zum internationalen Krisenmanagement und der Heimatschutz einschließlich subsidiärer Unterstützungsleistungen im Inland sind dabei künftig gleichrangige Aufgaben für unsere Streitkräfte.

Die verfassungsrechtliche Grundlage für Auslandseinsätze der Bundeswehr finden Sie neben dem genannten Artikel in Art. 24 Abs. 2 des Grundgesetzes.

Zu Ihrer Frage, inwieweit mich meine Nebentätigkeiten an der gewissenhaften Ausübung meines Mandates hindern, ganz klare Antwort: gar nicht. Im Mittelpunkt meiner Tätigkeit steht das Bundestagsmandat. Ich bin an sieben Tagen der Woche für die Bürgerinnen und Bürger meines Wahlkreises erreichbar, da gibt es keinen Feierabend. Nebentätigkeiten abseits der Politik kosten große Anstrengung und gute Organisation; ich halte sie aber für notwendig, um für meine Aufgabe als Abgeordneter innerlich die nötige Freiheit zu besitzen. Darüber hinaus erachte ich den Kontakt zwischen Politik und Wirtschaft für erforderlich - zum Informationsaustausch, zur gegenseitigen Befruchtung und für das Leben danach! Sicherlich stimmen Sie mir darin zu, dass dies ganz entscheidend ist, um als Abgeordneter unabhängig bleiben und entscheiden zu können?!

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Joachim Pfeiffer MdB