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Joachim Herrmann
CSU
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Frage von Guido L. •

Frage an Joachim Herrmann von Guido L. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Herrmann,

gestern Abend (20.08.2013) fand -nach ihrem Besuch der KZ-Gedenkstätte- in Dachau eine große Wahlkampfveranstaltung der CSU statt (siehe z.B. http://www.merkur-online.de/lokales/dachau/dachau/besuch-bundeskanzlerin-angela-merkel-dachauer-bierzelt-3068536.html ), in der die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) als Hauptrednerin auftrat. Es war -wohl zu ihrem Personenschutz- ein riesiges Aufgebot an Polizisten (wohl deutlich mehr als 100 Beamte) vorort (ich war als Teilnehmer der angemeldeten Demonstration von "aufgeMUCkt" gegen den Bau der 3. Startbahn am Münchner Flughafen im Zufahrtsbereich zum Festzelt dabei).
Da es sich ganz offensichtlich um eine Werbeveranstaltung (Wahlkampfveranstaltung) der CSU handelte (bekanntlich finden im September sowohl Bundestags- als auch Landtagswahlen in Bayern statt), habe ich folgende Fragen an Sie:

- Wird der CSU eine Rechnung für den -mit Sicherheit nicht ganz billigen- Polizeieinsatz für die gestrige Wahlkampfveranstaltung gestellt?
- Falls ja: Wie hoch ist der Rechnungsbetrag?
- Falls nein: Welche Rechtsgrundlage gilt, dass es keine Entschädigung für die bayerische Polizei (die vom Steuerzahler bezahlt wird) durch Ihre Partei, die CSU, gibt?
- Können Sie, falls es nicht zu einer Berechnung des Polizeieinsatzes kommt, nachvollziehen, dass ich die CSU und Sie persönlich für nicht wählbar halte (das wäre für mich ein weiterer Beweis dafür, dass die "Amigo-Politik" der CSU in Bayern leider immer noch vorhanden ist)?
- Warum sollte der bayerische Steuerzahler (also auch Nicht-CSU-Mitglieder und -Wähler) für massive Kosten, die durch die gestrige CSU-Veranstaltung in Dachau entstanden sind, aufkommen?

In Erwartung Ihrer dezidierten Beantwortung meiner Fragen (hoffentlich noch vor der Bundestagswahl am 15.09.) bedanke ich mich im Voraus und verbleibe

mit freundlichen Grüßen aus 85386 Eching
Guido Langenstück (bayr. Steuerzahler)

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Langenstück,

vielen Dank für Ihre über „abgeordetenwatch.de“ an mich übersandte E-Mail vom 21. August 2013. Zu Ihren Fragen teile ich Ihnen Folgendes mit:

Bei allen in Bayern stattfindenden Großveranstaltungen ist es zunächst Aufgabe des Veranstalters, zur Gewährleistung eines störungsfreien Ablaufs, ausreichend eigene Ordnungskräfte einzusetzen.

Da es aber bei diesen Veranstaltungen auch zu Situationen kommen kann, die von den Ordnern aufgrund ihrer begrenzten „Jedermanns-Rechte“ nicht bewältigt werden können, ist auch die Polizei anwesend.

Die Polizei war bei dieser Veranstaltung wie bei allen anderen vergleichbaren Großveranstaltungen, zugegen, um insbesondere strafbare Handlungen oder Ordnungswidrigkeiten zu unterbinden bzw. zu verfolgen.

Die Polizei richtet dabei ihren Kräfteeinsatz immer nach den zu erwartenden Störungen, damit insbesondere die Besucher ausreichend geschützt sind, um friedlich an der Veranstaltung teilzunehmen.

Da der Polizeieinsatz zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich ist, werden nach der geltenden Rechtslage keine Kosten erhoben. Dies ergibt sich aus Art. 3 Abs. 1 Satz 10 Kostengesetz. Dort ist geregelt, dass für hoheitliche Handlungen der Polizei zur Gefahrenabwehr keine Kosten erhoben werden.

Aufgrund dieser kostenrechtlichen Regelung kann auch der Veranstalter der Demonstration, an der Sie teilgenommen haben, davon ausgehen, dass ein ggf. zum Schutz der Demonstration bzw. der Versammlungsfreiheit erforderlicher Polizeieinsatz immer kostenfrei erbracht wird.

Die Kostenregelung gilt für alle Wahlkampfveranstaltungen aller Parteien. Daher gewährleistet der Staat auch, dass der Wahlkampf öffentlich ausgetragen werden kann, was unverzichtbar für ein demokratisches Gemeinwesen ist.

Mit freundlichen Grüßen
Joachim Herrmann, MdL

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