Frage von Jochen T. • 08.03.2023
Antwort von Joachim Herrmann CSU • 03.04.2023
Die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität ist eine gesamtgesellschaftliche und bundesweite Aufgabe.
Die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität ist eine gesamtgesellschaftliche und bundesweite Aufgabe.
Der Verdacht einer über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung muss gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) durch den behandelnden Arzt unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt gemeldet werden. Die Gesundheitsämter sind ihrerseits verpflichtet, einen gemeldeten Verdachtsfall an die zuständige Landesbehörde und pseudonymisiert an die zuständige Bundesoberbehörde – das PEI – zu melden.
Ein zentraler Indikator für die Innere Sicherheit ist die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS).
Kosten des Polizeieinsatzes in Lützerath
Allgemeines Böllerverbot nicht zielführend