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Jessica Tatti
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Frage von Sandro H. •

Frage an Jessica Tatti von Sandro H. bezüglich Verkehr

Schönen guten Tag,

ich habe eine Frage bezüglich der damals aufgetauchten Diskussionen über den Umgang mit Leichtkrafträdern in der 125ccm Klasse. Vorweg, in vielen Ländern (z.B. Italien) ist es möglich mit dem Autoführerschein z.B. 125ccm-automatik Motorroller im Straßenverkehr legal zu fahren. Diese sind so sparsam geworden, dass sie auch in der Kaltstart-Phase oder im Stadtverkehr mit sehr geringen Benzinmengen betrieben werden können (2,2l pro 100km). Meine Frage dazu lautet: Wie weit die Verhandlungen bisweilen sind, denn immer weniger Dieselfahrzeuge dürfen in gewissen Zonen fahren, Parkplätze Mangelware und auch jeder Mieter muss in Städten für ein Parkplat monatlich mit 60-70 EUR rechnen. Spritpreise werden nach aktuellen Bundestagsbeschlüssen erneut angehoben.
Eine weiter Diskussion ging über die Geschwindigkeitsbegrenzung von 50ccm-Motorrollern die aktuell bei maximal 45 km/h liegt. Es ist fast schon lächerlich wenn man in Betracht zieht, dass mit einem Fahrrad nicht nur bergab höhere Geschwindigkeiten erreicht werden können und somit der Nutzen sehr eingeschränkt wird, gerade im ländlichem Raum oder in bergreichen Regionen. Wer einmal in Italien oder auch Südtirol war, hat schnell verstanden welch einen Vorteil es hat, den Zugang für 125ccm Motorrollern zu erleichtern und den Verkehr am fließen zu halten. Ich frage daher, wesshalb immer Lösungen gesucht werden, die Jahre lang bis zur Umsetzung dauern oder einen Rattenschwanz nach sich ziehen (Dieselumrüstung, schädlicher Lithium-Abbau ect. ) anstatt einfache Lösungen konkret und einfach umzusetzen, welche enorme Vorteile und Verbesserungen bringen - bis die Entwicklung wie z.B. Wasserstoffantrieb vorhanden sind.

Vielen Dank für Ihre Antwort im voraus und vielleicht auch Weiterleitung meiner Fragen an die Gremien.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Hengy,

vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Interesse an der Debatte über die Legalisierung des Fahrens von Leichtkrafträdern mit einem Pkw-Führerschein. Ich kann Ihnen mitteilen, dass es in Deutschland seit dem 31.12.2019 Menschen, die seit mindestens fünf Jahren einen Führerschein der Klasse B besitzen und mindestens 25 Jahre alt sind, erlaubt ist, nach einer theoretischen und praktischen Prüfung ein Leichtkraftrad mit bis zu 125 ccm zu fahren: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/wir-erleichtern-den-Zugang-zum-Fuehrerschein-zum-a1.html

Die Absenkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit für Leichtkrafträder bis 50 ccm auf 45 km/h erfolgte schrittweise bis 2002 aufgrund der Anpassung nationaler Gesetze an europaweit identische Regelungen. Auch Speed-Pedelecs unterliegen den gleichen Vorschriften. Zudem erachten wir auch im Segment der Mopeds und Mofas den Wechsel der Antriebsart vom Verbrenner- zum Elektromotor als notwendig. Auch wenn die Weiterentwicklung des Verbrennungsmotors Verbrauchseinsparungen mit sich bringt, verhindert die Beibehaltung von Verbrennungsmotoren eine grundsätzliche Richtungsentscheidung weg von fossilen zu erneuerbaren Energiequellen. Zudem sind bereits heute konkurrenzfähige E-Roller-Modelle auf dem Markt.

Darüber hinaus kann in unseren Augen im Bereich der individuellen Mobilität Wasserstoff nicht als Lösung der Antriebsfrage betrachtet werden, weil die Energieeffizienz von Brennstoffzellen deutlich geringer ist als der eines batterieelektrischen Antriebs. Der Wirkungsgrad, also das Verhältnis eingespeister zu in Bewegung umgesetzter Energie beträgt beim batterieelektrischen Antrieb etwa 70 %, während es aufgrund der hohen Wandlungsverluste bei der Brennstoffzelle lediglich 26 % sind.

Wir würden uns freuen, wenn sie weiterhin die Entwicklungen im Bereich der Verkehrspolitik verfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

Jessica Tatti

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