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Jerzy Montag
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Frage von Hartmut Frank M. •

Frage an Jerzy Montag von Hartmut Frank M. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Montag,

Herr Georg Schmid trat zurück. Seine Frau beschäftigte er offensichtlich 23 Jahre lang, unrechtsmäßig, für z.Z. 5.500 Euro pro Monat.
Bezahlt Herr Schmid diese Riesensumme zurück? Warum wird soetwas nicht strafrechtlich verfolgt?

Vor ein paar Monaten wurde ein 16 jähriger Schwarzfahrer zu 2 Jahren und 9 Monaten Haft verurteilt.
In Norwegen gibt es meine Wissens sehr gute Angebote für solche Straftäter, man bekommt dort eine tatsächliche zweite Chance. Und die Rückfallquote ist dort sehr gering.
Warum wendet man soetwas nicht auch hier an? Stichwort "Schwitzen statt sitzen".

Beispiel drei: Herr Wiesheu. Er fuhr volltrunken einen Menschen tot, wurde lediglich zu einer Bewährungsstrafe verurteilt und wurde danach Minister.
Wie passt das zusammen?
Ich meine Kapitaldelikte gehören gleich behandelt, d.h. Herrn Schmids Vergehen sollte so geahntet werden wie das Vergehen des jungen Schwarzfahrers.
Meines Erachtens gehören Gewaltdelikte anders bestraft als die Delikte von Schwarzfahrern, von kleinen Dieben usw. Ich meine, bei solchen Vergehen würde es auch andere Möglichkeiten geben, um diese Täter zu bestrafen.
Ich verstehe z.B. nicht, dass manche U-Bahnschläger mit einer Bewährung davon kamen, Schwarzfahrer aber u.U. eingesperrt werden? Es gibt Mütter von Schulschwänzer, die ein Bußgeld nicht bezahlten, und ebenfalls eingesperrt wurden. Ich meine, da gäbe es andere Möglichkeiten

Bei Gewaltdelikten oder Unfalltod verursacht durch einen Betrunkenen, müsste m.E. härter durchgegriffen werden als bei einem Schwarzfahrer. Sehen Sie das auch so?

Zum besseren Verständnis sende ich Ihnen drei Links mit, in denen Sie die jeweilige Beispiele sehen:

http://de.wikipedia.org/wiki/Otto_Wiesheu#Verkehrsunfall_und_Verurteilung

http://www.sueddeutsche.de/bayern/csu-gehaltsaffaere-georg-schmid-gibt-auf-1.1663010

http://www.derwesten.de/panorama/16-jaehriger-schwarzfahrer-muss-fast-drei-jahre-ins-gefaengnis-id7536572.html

Mit freundlichen Grüßen
Mueller

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Müller,

vielen Dank für Ihre Fragen vom 06. Mai 2013. Ihre Fragen sind allerdings nicht leicht in Kürze zu beantworten, ohne ein schwieriges Rechtsthema unangemessen zu verkürzen.
Der frühere Fraktionsvorsitzende der CSU im Bayrischen Landtag, Georg Schmid hat jahrelang seiner Frau exorbitante Beträge von angeblich 5.500.- € monatlich aus Geldmitteln bezahlt, die für Abgeordnetenmitarbeiter/innen vorgesehen sind. Ob seine Frau dafür gearbeitet hat, wie intensiv ihre Tätigkeit war, ob sie als sogenannte Scheinselbständige gearbeitet hat, ob für sie Sozialversicherungsbeiträge anfielen und bezahlt wurden, werden jetzt die Staatsanwaltschaft und Gerichte klären müssen. Auf jeden Fall ist dies ein übler Auswuchs der Vetternwirtschaft der CSU, ist ethisch wie moralisch nicht zu rechtfertigen und vielleicht sogar nach § 266a StGB, wegen Vorenthalten und Veruntreuen von Sozialversicherungsbeiträgen, strafbar. In diesem Falle müssten zumindest die Sozialversicherungseiträge nachgezahlt werden, was wohl auf sehr hohe Betrage hinausliefe.
Ich kann als Bundestagsabgeordneter keine Gerichtsentscheidungen kommentieren oder gar kritisieren, die ich nicht im einzelnen kenne. Grundsätzlich haben Sie aber recht: eine Trunkenheitsfahrt mit Todesfolge kann nicht mit wiederholtem Schwarzfahren verglichen werden. Auch das auszusprechende Strafmaß lässt sich nicht einfach vergleichen. Dass sich die Höhe einer verhängten Strafe nicht allein nach der Schwere der Folgen einer verübten Tat bemisst, zeigt schon der Umstand, dass der Versuch einer Straftat in vielen Fällen bestraft werden kann. Ein Verhalten also, welches überhaupt keine sichtbaren Folgen hatte. Entscheidend für die Festsetzung der Strafhöhe sind eben nicht nur die Folgen, welche eine Straftat für andere Menschen oder die Allgemeinheit hatte, sondern auch weitere Faktoren. Dazu gehören etwa die innere Einstellung, die ein Täter zu seiner Tat hatte, ob er bereits öfter strafrechtlich in Erscheinung getreten ist, oder ob zu erwarten steht, dass er künftig wieder mit dem Gesetz in Konflikt geraten wird und einige weitere. Um bei der Fülle dieser Faktoren jeder Straftat in der Höhe der verhängten Strafe gerecht werden zu können, haben alle Straftatbestände einen Strafrahmen, innerhalb dessen – nach gesetzlichen Regeln- vom Gericht eine im Einzelfall gerechte Strafe gefunden werden soll.
Sie loben die Umstände in norwegischen ( Jugend-) Strafvollzug als beispielhaft.
Ich stimme Ihnen zu, dass in Norwegen sehr gute Arbeit geleistet wird, um - nicht nur junge- Straftäter auf ein Leben vorzubereiten, in dem diese nicht mehr strafrechtlich in Erscheinung treten. Strafvollzug ist in Deutschland seit der Föderalismus Ländersache, der Bund kann nur noch Rahmenbestimmungen in einigen Bereichen des Freiheitsentzug erlassen. Hier hat Deutschland einigen Nachholbedarf und wir müssen uns der Frage, wie wir straffällige Jugendliche wieder in die Gesellschaft integrieren wollen, insgesamt als Gesellschaft stellen. Denn Sie haben ganz recht: Jugendliche Straftäter wegzusperren, wird in den wenigsten Fällen weiterhelfen; weder den Jugendlichen noch der Gesellschaft.
Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen beantworten konnte und verbleibe mit freundlichem Gruß

Jerzy Montag