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Jenspeter Rosenfeldt
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Frage von Brigitta K. •

Frage an Jenspeter Rosenfeldt von Brigitta K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Rosenfeldt,

In der Bürgerschaftsitzung vom 24. November 2004 wurde einstimming beschlossen, "dass Hamburgs öffentliche Wasserversorgung weiterhin vollständig Eigentum und unter uneingeschränkter Verfügung der Freien und Hansestadt Hamburg bleibt."

In dem nun vorliegenden Gesetzes-Entwurf des Senates ist daraus eine Frage des Eigentums geworden. (Drucksache18/2157 vom 26.04.05) "Wird die Aufgabe durch Unternehmen in privater Rechtsform wahrgenommen, sind die Gesellschaftsanteile vollständig im Eigentum der öffentlichen Hand zu halten."
Das bedeutet, die Wasserversorgung kann an privatwirtschaftliche arbeitende Unternehmen übertragen werden, die in öffentlicher Hand z. B. eines anderen Landes sind. Oder die Hamburger Wasserwerke werden beispielsweise in eine Aktiengesellschaft umgewandelt, dann gelten die Vorschriften des Aktiengesetzes der Geheimhaltung der Geschäftspolitik.

Damit wird die öffentliche, parlamentarische Diskussion und Kontrolle über die Wasserversorgung abgegeben. Schritte in Richtung Privatisierung bedürfen dann keiner Abstimmung in der Bürgerschaft.

Ich bitte Sie zu überprüfen:
Warum ist der Konsens "dass Hamburgs öffentliche Wasserversorgung weiterhin vollständig Eigentum und unter uneingeschränkter Verfügung der Freien und Hansestadt Hamburg bleibt." nicht in den Entwurf übernommen worden?

Ich bitte Sie, sich persönlich dafür einzusetzen, daß die ursprüngliche Formulierung in das Gesetz eingearbeitet wird und daß die Vorlage an den Umweltausschuss zur Beratung überwiesen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Brigitta Klotz

AK: WasserBlicke
Tel: 644 92 114

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Klotz,

ich habe das Anliegen des Volksbegehrens von Anfang an aktiv unterstützt und finde, dass von der Forderung keinen Deut abgewichen werden darf. Der Senat beteuert zwar, dass er dem Anliegen des Volksbegehrens entsprechen will. Dann hätte er aber meines Erachtens auch den Text des Volksbegehrens übernehmen oder nur rechtsfest anpassen können. Der nun vorgelegte Gesetzentwurf macht mißtrauisch. Er weist in der Tat eine Formulierung auf, deren Ziel man hinterfragen muss. Aus diesem Grunde will meine Fraktion eine Überweisung des Gesetzentwurfes in den Umweltausschuss der Bürgerschaft, damit man dort die Unklarheiten diskutieren und - so hoffe ich - ausräumen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Jenspeter Rosenfeldt