Jens Spahn
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CDU
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Frage von Uwe G. •

Frage an Jens Spahn von Uwe G. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Jens Spahn,

wie stehen Sie zu diesen Forderungen?

Forderungen an die Abgeordneten und Umweltminister der Länder und des Bundes:

1. Jede Dichtheitsprüfung ohne im Einzelfall begründeten Gefährdungsverdacht ist abzulehnen. Entsprechende gesetzliche Regelungen sind zu streichen bzw. zu ändern. Private Grundleitungen sind ausdrücklich von jeder allgemeinen flächendeckenden Prüfungspflicht auszunehmen. Nur bei konkretem Gefährdungsverdacht ist im Einzelfall eine drucklose Prüfung - vorrangig eine noch zu normierende Durchflussprüfung - durchzuführen. In diesem Sinne fordern wir eine bundeseinheitliche Regelung, um dem Wildwuchs in den Ländern einen Riegel vorzuschieben.

2. In begründeten Einzelfällen ist die Dichtheitsprüfung und Sanierung der privaten Abwassergrundleitungen nur zusammen mit einer gleichzeitigen Prüfung der öffentlichen Kanäle vor dem jeweiligen Grundstück durchzuführen. Eine Sanierung muss nur bei groben Beschädigungen durchgeführt werden (Rohrversatz, grobe Beschädigung im Sohlbereich) - keinesfalls bei leichten und mittleren Undichtigkeiten - und nur, wenn eine Grundwassergefährdung oder bedeutender Fremdwassereintrag im konkreten Fall nachvollziehbar begründet wird. Die Verhältnismäßigkeit zwischen dem Aufwand einer Maßnahme und ihrem Nutzen muss in jedem einzelnen Fall gewahrt sein.

3. Jede starre Fristsetzung mit Strafandrohung ist zu unterlassen. Die Initiative für eine begründete Maßnahme muss von der Kommune ausgehen und immer im Zusammenhang mit der Prüfung der öffentlichen Kanäle stehen. Die Zuständigkeit des Bürgers für Prüfung und Sanierung muss zudem an der eigenen Grundstücksgrenze enden.

Mit freundlichem
Gruß
Uwe Gellrich

Jens Spahn
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Gellrich,

haben Sie herzlichen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de.

Der Kontakt zu den Mitbürgern ist mir persönlich sehr wichtig. Zum direkten Kontakt gehört für mich aber auch, dass mir die wesentlichen Daten - also zumindest der Name, die Anschrift und eine E-Mail-Adresse - meines jeweiligen Gegenübers bekannt sind. Über meine E-Mail-Adresse (jens.spahn@bundestag.de), per Telefax (030-227 76814) oder aber per Post (Platz der Republik 1, 11011 Berlin) besteht jederzeit die Möglichkeit, mit mir Kontakt aufzunehmen.

Täglich wenden sich auf diese Weise zahlreiche Mitbürgerinnen und Mitbürger mit ihren Anliegen an mein Büro. Dabei bemühe ich mich, diesen schnellstmöglich nachzugehen. Gerne können auch Sie sich mit Ihren Fragen und Anregungen direkt an mein Büro wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Jens Spahn MdB

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.
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