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Frage von Christian R. •

Frage an Jens Koeppen von Christian R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Koeppen, vielen Dank für Ihre Antwort http://www.abgeordnetenwatch.de/jens_koeppen-575-37717--f362752.html#q362752 .

Ihr entnehme ich Ihre Ansicht, dass unentgeltliche Tätigkeiten keiner Anzeige bei der Bundestagsverwaltung bedürfen.

Meiner Ansicht nach machen die Verhaltensregeln für Abgeordnete des Deutschen Bundestags ( http://www.bundestag.de/bundestag/aufgaben/rechtsgrundlagen/go_btg/anlage1.html , § 1, Abs. 2, Satz 4) keine Unterscheidung zwischen vergoltenen oder unvergoltenen Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstandes oder eines sonstigen leitenden oder beratenden Gremiums eines Vereins, Verbandes oder einer ähnlichen Organisation sowie einer Stiftung mit nicht ausschließlich lokaler Bedeutung.

Daher erneut meine Frage: Müsste Ihre Tätigkeit als Mitglied des Beirates der Gesellschaft zum Studium strukturpolitischer Fragen e. V. www.strukturgesellschaft.de nicht auch unter Ihren Nebentätigkeiten aufgeführt werden?

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Christian Ross

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Sehr geehrter Herr Ross,

Abgeordnete des Deutschen Bundestages zeigen ehrenamtliche Tätigkeiten gemäß den Verhaltensregeln beim Präsidenten an.

Mit besten Grüßen

Jens Koeppen MdB

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