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Jens Koeppen
CDU
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Frage von Sebastian H. •

Frage an Jens Koeppen von Sebastian H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Koepen,

Ich würde gerne ihre Meinung zu einigen Themengebieten der modernen Welt wissen.
Mich interresiert hier vor allem wie Sie zur, in meinen Augen, von Frau Leyen geforderten Internetzensur stehen.

Hier wird doch ganz offensichtlich mit Hilfe eines Totschlagarguments "Kinderpornographie" versucht die mir in §5 GG zugesicherten Rechte einzuschränken.

Diese Maßnahme ist in meine Auge ein Eingeständis der Politik und Strafverfolgungsbehörden das sie sich Ausserstande sehen die Server zu schliessen die zu 90% (quelle: ccc) in Westeuropa und Amerika stehen. Verfolgen Sie verstärkt die Inhaber der Server und hören sie auf 80Millionen Deutsche zu beobachten.

Natürlich kann man nun auf die immer wieder auf die Opfer von Kindesmisshandlung verweißen, aber entschuldigen Sie, dies ist mir zu billig.
So denkt doch bereits das Land Hessen dadrüber nach Glücksspielseiten zu verbieten http://www.heise.de/newsticker/Provider-sollen-Gluecksspiel-Seiten-sperren--/meldung/119690 wo sind hier die Opfer ?

Es gibt auch technische Probleme wie etwa das prefetching morderner Browser.
(Ich kann auf jeder seite einen "unsichtbaren Link" einbauen der dann vom Browser geladen wird ohne das Ich dies beabsichtige) So kann jeder Opfer bösartiger Attacken werden und ins Raster von Ermittlungen geraten.
Auch möchte Ich sie auf https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=3860 hinweisen.

Meine Frage ist nun wie ist ihre Meinung dazu und wie werden Sie abstimmen ?

Desweiteren möchte Ich als Rechtsleie wissen wie es sein kann das nach §202c es verboten ist "Hackertools" zu besitzen die Regierung sich aber das Recht auf einen "Bundestrojaner" behält, da dies ja eigentlich verboten ist.
Ich denke die Regierung steht nicht über dem Gesetz.

mfg
S.Hansack
Ein Wähler der sich um seine Meiungsfreiheit Sorgen macht.

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Sehr geehrter Herr Hansack,

um es gleich zu Anfang deutlich zu machen: Es geht bei den Forderungen von Bundesministerin Ursula von der Leyen keineswegs, wie von Ihnen dargestellt, um eine Internetzensur per se. Vielmehr geht es um einen besseren Schutz für unsere Kinder vor wahrhaft abscheulichen Verbrechen.

Nach einem bundesweiten Ermittlungsverfahren im Jahr 2008 wurde durch die Polizei offiziell bekannt, dass in 11.357 Fällen wegen des Besitzes, der Beschaffung und der Verbreitung von Kinderpornographie ermittelt wird. Die Täter nehmen bei diesen Straftaten bewusst in Kauf, dass (kleinste) Kinder seelisch und körperlich schwer misshandelt und verletzt werden. Diese Verbrechen müssen an der Wurzel bekämpft werden. Auf Betreiben der CDU/CSU - Bundestagsfraktion konnte das Kinderpornographie-Bekämpfungs-Gesetz (KPBekG) am 6. Mai 2009 in erster Lesung diskutiert werden.

Rechtlich geht es um zwei Komplexe:
1) § 184 b des Strafgesetzbuches stellt die Verbreitung, Erwerb und den Besitz kinderpornographischer Schriften unter Strafe.
2) Gemäß § 184 b des Strafgesetzbuches macht sich aber auch strafbar, wer sich solche Schriften (Dateien und Bilder im Netz) verschafft.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion will nun konsequent gegen die Beschaffung von kinderpornographischen Schriften vorgehen. Es soll verhindert werden, dass deutsche Internet-Nutzer kinderpornographische Seiten problemlos aufrufen können. Der Anbieter des Internetzugangs (Internet-Provider) wird dazu verpflichtet, diese Webseiten zu sperren. Zudem wird der Nutzer auf einen so genannten Stopp-Server umgeleitet, wo aufklärende Informationen zu lesen sind. Das Bundeskriminalamt (BKA) erstellt eine immer aktuelle Liste von zu sperrenden Webseiten, die den Providern übermittelt wird. Diese Daten können für die Strafverfolgung genutzt werden. Unter Federführung der Familienministerin Ursula von der Leyen hat die Bundesregierung intensive Gespräche mit den Internet-Providern geführt.

Fünf große Unternehmen haben sich jetzt vertraglich dazu verpflichtet, den Zugang zu kinderpornographischen Inhalten zu erschweren. Die Bereitschaft, auf diese Weise die Beschaffungskriminalität einzudämmen, ist groß. Nichtsdestotrotz ist eine solide gesetzliche Regelung notwendig. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion will sämtliche großen Provider dazu verpflichten, geeignete technische Maßnahmen zu ergreifen. Grundlage sind die täglich aktualisierten Sperrlisten des BKA. Die Zugangsanbieter haften nur, falls sie diese Listen nicht ordnungsgemäß umsetzten.

Der Gesetzentwurf enthält zudem eine neue Informationspflicht für die Wirtschaft: die Übermittlung einer Aufstellung von Zugriffsversuchen auf kinderpornographische Angebote(§ 8 a Abs. 6 Telemediengesetz). Besonders wichtig ist mir, klar zu stellen, dass es sich bei der genannten Sperrliste und bei der Verpflichtung der Internet Provider, die auf dieser Liste enthaltenen Internet-Seiten zu sperren, eben nicht um eine Zensur des Internets handelt, bei der der Staat - aus welchen Gründen auch immer - einige Internetseiten sperren lässt, um seine Bürgerinnen und Bürgern mehr oder weniger willkürlich an der Nutzung des Internets zu hindern. Läge die Sache so, würde ich die Bedenken - insbesondere hinsichtlich der Zusammenstellung der Sperrliste und ihrer Überprüfung - uneingeschränkt teilen und den Gesetzentwurf nicht unterstützen. Die Sache liegt aber anders, denn hier geht es um die Verhinderung von Straftaten. Vergewaltigung von Kindern, Kinderschändung und ähnliche Perversionen haben nichts mit Meinungsfreiheit zu tun - ein Blocken dieser Seiten ist keine Zensur, sondern ein längst überfälliger Schritt.

Ähnliche gesetzliche Regelungen gibt es bereits in Schweden, Dänemark, Norwegen, Italien und der Schweiz.

Da mit den Regelungen Neuland betreten wird, sollen sie innerhalb von zwei Jahren nach ihrem Inkrafttreten evaluiert werden. Die Einschränkungen des Internetzugangs und die Strafverfolgung sind ausschließlich in der besonderen Struktur des § 184b des Strafgesetzbuches begründet; d.h. die Verschaffung der Kinderpornographie wird reglementiert. Dies ist in der Öffentlichkeit bisher leider nicht ausreichend deutlich geworden. Es ist nicht daran gedacht, ähnliche Maßnahmen auch bei anderen Rechtsverletzungen zu ergreifen, bei denen z.B. das Betrachten der Seite straflos ist und erst eine weitere Handlung - möglicherweise ein Download einer Datei - hinzutreten muss, um Rechtsgut zu verletzen.

Ich bin überzeugt, dass dieses Gesetzesvorhaben die legitimen Grundrechte der Bürger nicht tangieren wird. Es ist sehr schwer, konkret quantitativ zu beurteilen, ob und inwiefern dieses Gesetz den Konsum von Kinderpornographie und die Produktion von Kinderpornographie verhindert oder erschwert. Eine Patentlösung wird es nicht geben. Auch die Schwierigkeit, dass das Internet grenzüberschreitend zugänglich ist, jedoch nur innerhalb von nationalen Grenzen reguliert werden kann, bleibt bestehen.

Dies sollte uns aber nicht daran hindern, Maßnahmen zu ergreifen, die zumindest einige Straftaten verhindern. Mir ist klar, dass das Gesetz kein Allheilmittel ist. Aber es ist ein weiterer Baustein in unserer Gesamtstrategie, die Kinder zu schützen und den Markt für Kinderpornographie soweit es geht auszutrocknen. Jetzt ist es an der Zeit, für einen besseren Schutz unserer Kinder entschlossen zu handeln.

Mit freundlichen Grüßen
Jens Koeppen, MdB

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