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Jens Kerstan
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Frage von Sebo W. •

Frage an Jens Kerstan von Sebo W. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Kerstan,

vom Schweizer Volksentscheid zur Begrenzung von Managergehältern könne man auch in Deutschland etwas lernen, sagt Cem Özdemir im Interview. Diese Haltung begrüße ich sehr.

Parallel dazu sollten jedoch auch und gerade die Managergehälter der öffentlichen Unternehmen gegrenzt werden. Wenn man davon ausgeht, dass Gehälter insbesondere die Verantwortung, die Qualifikation, das Engagement und die Breite der Aufgaben widerspiegeln, so ist es unverständlich, dass ein Manager eines hamburgischen öffentlichen Unternehmens mehr verdient, als der 1. Bürgermeister der FHH. Wenn man ein mögliche Gegenargument, die Konkurrenzsituation zu Privatunternehmen, betrachtet, so kann dem entgegengehalten werden, dass doch gerade Aufgaben dieser Manager nicht wegen der Gehaltshöhe angenommen werden sollten, sondern in erster Linie aufgrund des Interesses an der jeweiligen Position.
Sehen Sie eine Möglichkeit, das Ziel der Begrenzung auf die Höhe des Gehalts des 1. Bürgermeisters festzuschreiben und sich diesem Ziel schrittweise - bei Neuausschreibungen der frei gewordenen Stellen – zu nähern?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Wirth,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage, die ich gerne beantworte. Bitte entschuldigen Sie, dass die Reaktion arbeitsbedingt etwas gedauert hat.

Die Höhe der Managergehälter ist seit geraumer Zeit Gegenstand der öffentlichen Diskussion. Nicht nur in der Finanzbranche werden Boni gezahlt, die in keinem Verhältnis zum Durchschnittslohn stehen, auch in anderen Industriezweigen macht sich dieses Phänomen bemerkbar. Es werden völlig falsche Anreize gesetzt, indem kurzfristiges Denken belohnt wird und nachhaltiges Wirtschaften immer mehr in den Hintergrund rückt. Vor allem Unternehmen der öffentlichen Hand sollten im Wirtschaftsleben eine Vorbildfunktion in Hinblick auf die Praxis in privaten Unternehmen einnehmen. Ich kann Ihre Forderung nach einer Begrenzung der Managergehälter in öffentlichen Unternehmen daher sehr gut nachvollziehen. Den Gradmesser für eine Begrenzung am Gehalt des ersten Bürgermeisters festzumachen ist allerdings aus meiner Sicht nicht der richtige Vergleichsmaßstab, um diese Frage angemessen zu beantworten.

Die Schwierigkeit liegt darin begründet, dass sich die Bezahlung politischer Mandatsträger und Ämter sachlich und inhaltlich vom freien Arbeitsmarkt unterscheidet. Die Besoldung des Bürgermeisters ist ein gesetzlich festgeschriebenes Salär. Der Amtsinhaber hat sich nicht über den Arbeitsmarkt dorthin beworben, sondern ist durch eine demokratische Entscheidungsfindung in sein Amt berufen worden. Der Anreiz zur Wahrnehmung solcher Ämter sollte auch nicht die Höhe der Entlohnung sein. Vielmehr ist die Bereitschaft, eine weitreichende Verantwortung im Sinne des Gemeinwohls zu übernehmen, entscheidend.

Öffentliche Unternehmen zeichnen sich dadurch aus, dass sie aufgrund ihres betriebswirtschaftlichen Charakters aus dem Kreis der Kernverwaltung herausgelöst sind. Um Führungskräfte für öffentliche Unternehmen am freien Arbeitsmarkt zu rekrutieren, müssen öffentliche Unternehmen marktgerechte Gehälter anbieten können. Diese stehen nicht unbedingt mit den Besoldungsgruppen im öffentlichen Dienst überein. Dabei ist nicht nur der Vergleich zu privatwirtschaftlichen Unternehmen, sondern auch zu öffentlichen Unternehmen in anderen Städten und Ländern wichtig. Hamburg zahlt in öffentlichen Unternehmen deutlich geringere Gehälter als dieses zum Beispiel in Berlin der Fall ist. Auch wenn es weitere Parameter für die Übernahme von Managementaufgaben in öffentlichen Unternehmen als die Höhe der Bezahlung gibt, kommt die Stadt Hamburg nicht umhin, qualifiziertes Personal einzustellen, das neben dem Interesse an der jeweiligen Position die notwendige Fachexpertise mitbringt. Generell ist die Gehaltsstruktur öffentlicher Unternehmen in Hamburg moderat. In den meisten hamburgischen öffentlichen Unternehmen liegen die Gehälter unter dem Verdienst des Ersten Bürgermeisters. Allerdings macht es bei einzelnen Unternehmen durchaus Sinn, die Entwicklung der Höhe der Managergehälter kritisch zu hinterfragen. Die Gehälter des Vorstandes der HHLA zum Beispiel müssten aus meiner Sicht dringend überprüft und nach unten angepasst werden.

Mit freundlichen Grüßen,

Jens Kerstan