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Jens Kamieth
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Frage von Heinz H. •

Frage an Jens Kamieth von Heinz H.

ich wende mich an Sie zum Thema Bildungsfreistellung, konkret geht es mir um das Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung, dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG).

Steht es in Ihrer Möglichkeit, anzustrengen, dass das Gesetz aktualisiert wird?
Hier ein paar Beispiele (aus bildungsurlaub.de, konkret http://www.bildungsurlaub.de/infos_anerkennung-von-bildungsurlaub_70.html :
Das Anerkennungsverfahren, ob einer Veranstaltung als Weiterbildungsveranstaltung anerkennt wird hat eine merkwürdige Frist: Den 31.08. eines Jahres. Mit der Praxis ist NRW bundesweit alleine und mit der Verfahrensdauer von 3 Monate dauert es in NRW bundesweit am längsten. Damit geht zeitliche Bezug zur Weiterbildungsveranstaltung und damit für die Planungssicherheit für die Organisatoren verloren. Darunter leidet konkret die Weiterbildungsmöglichkeit von Angestellten und Arbeitnehmern und das in Zeiten, wo Spezialisten und Fachkräfte gesucht werden.
NRW verlangt eine Bearbeitungspauschale von 200 EUR unabhängig von Veranstaltungsdauer und ist damit das einzige Bundesland, alle anderen Bundesländer bearbeiten es kostenlos oder relativ zur Dauer der Veranstaltung.
Als letztes Argument führe ich an, dass NRW Weiterbildungsveranstaltungen nicht anerkennt, unabhängig davon, wie viele andere Bundesländer dieselbe Veranstaltung anerkennen. Nicht einmal ein vereinfachtes Anerkennungsverfahren bietet NRW an. Damit sind wir Menschen aus NRW im Nachteil, wenn es darum geht auf dem aktuellen Stand unserer Arbeit und Branche zu bleiben.
Da der aktuelle Zustand veraltet ist und nicht im Interesse NRWs, hoffe ich, dass Sie sich dieses Themas annehmen können.

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