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Jens Bullerjahn
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Frage von Gerhard R. •

Frage an Jens Bullerjahn von Gerhard R. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Bullerjahn,

zu Ihrer Antwort betr.

Kirchensteuernachzahlungen für Jahre nach einem Kirchenaustritt:

Tatsächlich hat sich das Problem in den letzten Jahren vergrößert. Bitte lesen Sie www.kirchensteuern.de, Stichwort: Rasterfahndung.

In Staatskirchenverträgen ist die gemeinsame Zuständigkeit von Kirchen und Ländern bei der Kirchensteuer vereinbart. Vor diesem Hintergrund sind Länder mitverantwortlich, wenn durch unseriöse
Methoden der Kirchen Personen geschädigt werden.

Bleibt es dabei, dass Sie sich für das Nichtstun entscheiden?

Freundliche Grüße
Gerhard Reth

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Reth,

nach eigenen Recherchen wissen wir, dass es in Sachsen-Anhalt in der Zeit unmittelbar nach der Wende zu zahlreichen Fällen gekommen ist, in denen Bürgerinnen und Bürger von den Finanzbehörden angeschrieben wurden. Darin wurden sie unterrichtet, dass sie als Mitglieder einer der Kirchen zur Zahlung der Kirchenbeiträge angehalten seien. Das Problem in diesen Fällen war, dass die meisten der betroffenen Personen nicht wussten, dass sie überhaupt Kirchenmitglieder waren, und vielmehr davon ausgingen, stets konfessionslos gewesen zu sein. Dies hat mit dem besonderen Verhältnis der Kirchen zu den DDR-Behörden zu tun.

Es ist uns auch bekannt, dass diese Fälle in Sachsen-Anhalt danach stark zurückgegangen sind. Von einer nach wie vor hohen bzw. weiter wachsenden Zahl an Menschen, die von "unseriösen Methoden" der Kirchen bedrängt werden, ist uns jedoch nichts bekannt. Ich will hier anmerken, dass die von Ihnen an anderer Stelle angesprochenen Fälle lediglich das Bundesland Berlin betreffen. In der Logik der Staatskirchenverträge sind also nur das Land Berlin und die vertraglich gebundenen Kirchen mit denen von Ihnen geschilderten Sachverhalten konfrontiert. Ich möchte gleichzeitig nicht die Unannehmlichkeiten der betroffenen Bürgerinnen und Bürger in Frage stellen. Es handelt sich aber hierbei um Sachverhalte, die nicht Sachsen-Anhalt betreffen. Aus genanntem Grund sehe ich momentan keinen Anlass, hier legislativ tätig zu werden und verwehre mich gegen Ihre Formulierung des "Nichtstuns". Sollten Sie oder Herr Halfmann aber tatsächlich von Fällen in Sachsen-Anhalt wissen, die ähnlich sind wie die von Ihnen geschilderten in Berlin, dann können Sie gerne über diese in unserer Fraktion berichten. Ich habe Verständnis für Ihr Anliegen, aber die Debatte darüber in diesem Forum zu führen, halte ich aus o.g. Gründen für begrenzt ertragreich.

Eine Anmerkung noch zu meiner Antwort vom 13.3.: Das Verhältnis zu den Kirchen ist in der Tat durch Verträge geregelt, die von den Bundesländern geschlossen werden. Insofern ist der Bund davon in keiner Weise betroffen. Was mit der Antwort gemeint war, ist eher die Frage, ob eine Übereinkunft aller Länder zu Gunsten eines einheitlichen Vorgehens in besondern sensiblen Fragen nicht erstrebenswert sein könnte.

MfG
J. Bullerjahn