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Frage von Philipp M. •

Frage an Jella Teuchner von Philipp M. bezüglich Gesundheit

Liebe Frau Abgeordnete,

vielen Dank für Ihre Antwort vom 20.1. auf meine Frage vom 16.1.09.
Sollte ein Arzt seinen Patienten der Krankenkasse gegenüber kränker machen als er tatsächlich ist, wäre das nicht eine Straftat? Würde sich nicht auch die Kasse als Anstifter straffällig machen? Müsste da nicht die Staatsanwaltschaft einschreiten ?
Außerdem könnte der Patient durch seine Lebensversicherung erhebliche Nachteile erleiden, wenn seine von ihm der Versicherung gegenüber eröffneten Vorerkrankungen nicht mit denen vom Arzt der Kasse gemeldeten übereinstimmen.
Das könnte im Versicherungsfall zu einer Katastrophe führen. Wie kann man sich da als Patient schützen ?

Mit freundlichen Grüssen
Philipp Meyer.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Meyer,

vielen Dank für Ihre Rückfrage vom 20. Januar 2009.

Sollte ein Arzt einen seiner Patienten kränker machen, als er eigentlich ist und das bei der Krankenkasse angeben, müsste es in erster Linie jemanden geben, der dagegen gerichtlich klagen würde. Das Gericht entscheidet natürlich dann darüber.

Sämtliche Vorerkrankungen müssen nur bei Vertragsabschluss mit einer Privaten Krankenversicherung angegeben werden.

Mit freundlichen Grüßen

Jella Teuchner