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Jella Teuchner
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Frage von Max M. •

Frage an Jella Teuchner von Max M. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Teuchner,

Wie ich über die VDK Homepage erfahren musste hat der VDK über 2,5 Millionen Unterschriften zu Absenkung der MwSt auf 7% eingereicht.
Wieso ist diese noch nicht durch Ihre Regierung geschehen.
Laut Pharmaindustrie könnten die Krankassenbeiträge bis zu 0,3% gesenkt werden, wenn sich die Regierung endlich dieser Sache annehmen würde.
Die gleiche Regierung hat die Absenkung der MwSt auf Sesselliftfahrten beschlossen.
Aber vermutlich hat der Fremdenverkehr eine bessere Lobby als kranke Menschen und Rentner, den hier wurde ganze Lobbyarbeit geleistet.
Wieso müssen Rentner die eine Betriebsrente bekommen auf diese den vollen Beitragssatz auf Kranken und Pflegeversicherung leisten, wir haben deswegen auch keine bessere Versorgung sonder weniger Geld auf dem Konto.
Warum gehen die Tabak und Alkoholsteuer immer noch in den Staatssäckel und kommt nicht den Krankassen zu gute.
Die Krankenkassen müssen für Krankheiten die durch Tabak und Alkoholgenuss aufkommen.
Also ist es an der Zeit diese Steuern an die Krankenkassen abzuführen.
Warum wird die höher Bezahlung der Krankenhäuser nicht Steuerlich finanziert, sondern über Kassenbeiträge der gesetzlich versicherten., andererseits werden Milliarden an Steuergelder sinnlos verprasst (siehe KFW, IKB, und verschiedene Landesbanken) und für das nötigste ist kein Geld da.
Wieso gibt es in Deutschland keine Kostenkontrolle auf Medikamente, Deutschland ist das einzige EU Land wo die Pharmaindustrie die Preise festlegen kann, daher auch die überhöhten Preise, wenn sich der Wirkstoff geringfügig ändert wird es als neues Arzneimittel mit einem deutlich höhern Preis verkauft.
Es muss endlich eine Kostkontrolle stattfinden da der Krankenkassenbeitrag ansonsten wieder erhöht werden muss.
All diese Maßnahmen würden zur Senkung der Krankenkassenbeiträge führen.

Mit freundlichen Grüßen
Max Müller

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Müller,

vielen Dank für Ihre Mail vom 30. September, in dem sie einige Fragen zur Gesundheitspolitik und Steuerpolitik aufwerfen.

Gerne will ich zunächst auf die Frage nach einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz auf Arzneimittel eingehen, wie ihn der VdK fordert:

Es ist mir nicht nachvollziehbar, warum es z.B. für pornografische Schriften, Schnittblumen und Tierfutter einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz gibt, für Arzneimittel allerdings der reguläre Mehrwertsteuersatz gilt.

Ein aus meiner Sicht wünschenswerter Weg, dies zu ändern, wäre, dass Arzneimittel in den Anhang 2 (Liste der dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Gegenstände) aufgenommen wird. Dies würde folglich zu Steuermindereinnahmen führen. Sie verweisen auf den finanzpolitischen Spielraum durch die höheren Steuereinnahmen von Bund und Ländern im letzten Jahr. Eine mögliche Gegenfinanzierung könnte aber auch erreicht werden, wenn man bestimmte Produkte aus dem erwähnten Anhang streichen würde.

Änderungen in der Anlage 2 des Umsatzsteuergesetzes würden allerdings auf Widerstände stoßen und Begehrlichkeiten wecken bei denjenigen Interessengruppen, die andere Produkte repräsentieren oder vertreiben. Steuerausfälle würden zudem der Haushaltskonsolidierung zuwider laufen, das Bundesministerium der Finanzen lehnt eine Änderung der Mehrwertsteuersätze strikt ab. Ebenfalls besteht mitunter die Befürchtung, dass eine Steuerermäßigung mitnichten den Krankenkassen, sondern den Pharmakonzernen zugute kommen würde.

Ich kann mit vorstellen, dass eine Zustimmung zur Senkung des Mehrwertsteuersatzes bei verschreibungspflichtigen Medikamenten für den Koalitionspartner sehr schwer wird. In der letzten Legislaturperiode ist die rot-grüne Bundesregierung beispielsweise mit der Forderung, Schnittblumen, Tiernahrung u.ä. mit dem vollen Mehrwertsteuersatz zu besteuern an der CDU-CSU-Mehrheit im Bundesrat gescheitert.

Die Europäische Kommission verfasste aktuell ein Konsultationspapier, bei der Ansichten zu den ermäßigten Mehrwertsteuersätzen ermittelt werden. Ich hoffe, dass dies künftig zu einer Harmonisierung von Mehrwertsteuersätzen auf Arzneimitteln führen kann.

Ich ermutige Sie daher, das Thema in der politischen Diskussion weiter anzuführen und Ihre Meinung ebenfalls dem Koalitionspartner, der Unionsfraktion und ggf. der Bundeskanzlerin Frau Angela Merkel, mitzuteilen.

Zur Frage, warum Rentner bei einer Betriebsrente den vollen Beitragssatz auf die Kranken- und Pflegeversicherung leisten müssen, will ich folgendermaßen antworten:

Das Beitragsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung beruht auf dem Solidarausgleich zwischen sozial schwächeren und sozial stärkeren Mitgliedern. Mit Rentenbeginn ist ein Versicherter nicht mehr als Arbeitnehmer (Aktiver) versichert, sondern als Rentner oder Versorgungsempfänger (Passiver). Für dieses Versicherungsverhältnis gelten besondere Beitragsbemessungsgrundlagen, die nicht mehr das Arbeitsentgelt, sondern Rente und Versorgungsbezüge zur Grundlage haben, die während der Zeit als Aktiver angespart wurden. Auch aus der Rente werden Krankenversicherungsbeiträge erhoben, obwohl der Arbeitnehmer in der Ansparphase aus dem Arbeitsentgelt auch schon Krankenversicherungsbeiträge zu zahlen hatte. Hierzu hat das Bundessozialgericht festgestellt, dass Renten der gesetzlichen Rentenversicherung selbst dann beitragspflichtig sind, wenn sie allein auf freiwilligen Beiträgen beruhen und der Rentner niemals eine Berufstätigkeit ausgeübt hat. Letztlich können für die Beitragspflicht von Versorgungsbezügen keine anderen Grundsätze gelten. Der Beitragspflicht, die die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der einzelnen Beitragszahler berücksichtigt, steht als Gegenleistung der Bestand des Versicherungsschutzes in der gesetzlichen Krankenversicherung gegenüber. Die Versicherten sind im Rahmen des Solidaritätsprinzips an der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung beteiligt und erhalten hierfür den umfassenden Krankenversicherungsschutz.

Desweiteren fragen Sie, warum die Erlöse aus Tabak- und der Alkoholsteuer nicht direkt den Krankenkassen zufliessen können.

Sowohl die Tabak- als auch die Alkoholsteuern sind indirekte Steuern, wobei der Bund nur die Erlöse aus der Tabak- und Branntweinsteuer erhält, den Ländern kommen die Erlöse der Biersteuer zugute. 2006 nahm der Bund rund 14,3 Milliarden Euro aus der Tabaksteuer ein sowie 2,1 Milliarden Euro aus der Branntweinsteuer. Im Bundeshaushalt 2007 sind Ausgaben von jeweils 270,5 Milliarden Euro eingeplant. Davon entfallen u.a. auf die Leistungen an die Rentenversicherung 78,5 Milliarden Euro, auf Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik 42,9 Milliarden Euro. Weitere Bereiche sind Ausgaben für Verteidigung, Bildung, Verkehr, Inneres, Gesundheit, Umwelt usw.

Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in Deutschland finanziert sich hauptsächlich über Beiträge der Versicherten -- somit fundamental anders als die erwähnten Steuern. Von den etwa 50 Millionen gesetzlich Versicherten erhob die GKV 2007 etwa 150 Milliarden Euro Beiträge.

Ein wie auch immer gearteter Umfluss der Erlöse aus Tabak- und Branntweinsteuer zur GKV würde anderen Finanzierungsbereichen Mittel entziehen, die mit gutem Recht (siehe oben) finanziert werden. Ganz abgesehen davon ist es aus meiner Sicht nicht zielführend, die GKV den Schwankungen von Steuereinnahmen abhängig zu machen.

Sehr geehrter Herr Müller,

die Finanzierung der öffentlichen Krankenhäuser wird derzeit neu geregelt. Bisher bestand eine duale Finanzierung. Die laufenden Kosten werden durch die Krankenkassen über einen (Fall-) Pauschalsatz für eine bestimmte Diagnosen getragen. Die Investitionen, die für ein Krankenhaus anfallen, werden für die Krankenhäuser, die im Krankenhausplan enthalten sind, durch das jeweilige Bundesland übernommen. In den letzten Jahren haben alle Bundesländer ihre Investitionszuschüsse gekürzt, die Krankenhäuser mussten so dringende Investitionen aus den Zuschüssen für laufende Kosten finanzieren. Dies hatte die Folge, dass im Personalbereich gespart wurde, dass die Verweildauer der Patienten zurückging und die Bettenzahl reduziert wurde.

Die bisherige Finanzierung hatte den Nachteil, dass die Länder hier ihren Verpflichtungen viel zu wenig nachkamen.

Bund und Länder haben sich nun nach langem Streit auf eine Reform der Krankenhausfinanzierung verständigt. Die etwa 2100 Kliniken in Deutschland sollen im kommenden Jahr rund drei Milliarden Euro zusätzlich erhalten.

Hinsichtlich der Kosten und Preisstrukturen bei Medikamenten wurde bereits 2006 ein Gesetz beschlossen, dass die Kosten begrenzt. Unter anderem wurden die Festbeträge für Generika, also günstige Nachahmerpräparate, gesenkt mit dem Ziel einen Wettbewerb um niedrigere Preise einzuleiten. Stiege der Anteil der besonders günstigen Medikamente auf 20 Prozent, könnten die Krankenkassen 300 Millionen Euro im Jahr sparen, bei einem Anteil von 30 Prozent sogar 800 Millionen.

Ich hoffe, ich konnte Ihre vielen Fragen beantworten,

mit freundlichen Grüßen, Jella Teuchner