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Janina Pfau
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Frage von Jürgen S. •

Frage an Janina Pfau von Jürgen S. bezüglich Verkehr

Thema: Förderungen auf Landesebene bezügl. Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) .

Werte Frau Pfau, als ehemaliger Einwohner einer Vogtlandgemeinde und Inhaber mehrerer Immo in dieser Region frage ich Sie hier, mit der Bitte, um eine Recherche in letztgenanntem Bereich. Da wir als Bürger der BRD die Ausgaben solidarisch mit schultern, sei es erlaubt, eine vermeintlich fehlgeleitete Förderung anzusprechen.
Auf dieser Pressemitteilung " http://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=5886&art_param=137 " ist eine Förderung in Mkn. benamt worden. Auf Nachfrage bei der LDS Sachsen in Chemnitz bezügl. der Stimmigkeit wurde ich zu einer Tasse Kaffee eingeladen. Die weitere Einsicht der Gesetzgebung unter anderem in " der Richtlinie des sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe GRW-Infra vom 05.April 2011 " setzte hier auch keine Berechtigung der Förderfähigkeit im Ausbau der Straße Marktgässchen voraus. Daher meine Frage, wieso werden Baumaßnahmen in Mkn. deren Hoheitsgebiet reine kommunale Bedürfnisse befriedet, ergo den geplanten Ausbau eines reinen Wohngebietes, durch das Land Sachsen mit den Mitteln des Bundes im Rahmen einer Förderung für die eigentlich ansässigen Gewerbe finanziert.

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Schmidt,

ich danke Ihnen für Ihre Anfrage.

Die Förderung dieser Straße war/ist Landesangeleigenheit. Das von Ihnen angesprochene Projekt hat die erforderlichen Bedingungen für eine Wirtschaftsförderung erfüllt. Es müssten die Kriterien für Wirtschaftsförderung geändert werden, damit die Bedingungen von Ihnen Beachtung finden können. Aber das ist eine Angelegenheit des Landes. Wie ich Ihrem Schreiben entnehmen kann, haben Sie auch die Mittel des Einspruchs ausgeschöpft.

Auch wenn mir die Bürgerinnen und Bürger des Vogtlandes zur Bundestagswahl ihr Vertrauen aussprechen, könnte ich hier leider nichts ändern, da es sich hier um Landesrecht handelt. Hier kann ihnen aber sicher unsere Landtagsfraktion http://www.linksfraktionsachsen.de weiter helfen.

Mit freundlichen Grüßen
Janina Pfau