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Jan Korte
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Frage von Ricardo L. •

Frage an Jan Korte von Ricardo L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Korte,

Sie hatten seit November 2018 insgesamt 52 Kleine Anfragen zur Einflussnahme von Interessenvertretern bei der Erarbeitung von Gesetzentwürfen durch die Bundesregierung gestellt. Mit Ausnahme von 5 Anfragen sind diese nunmehr alle beantwortet und dabei hat die Bundesregierung einen Standardtext als Vorbemerkung aufgenommen, in der sie eine Überkontrolle durch die parlamentarischen Gremien beklagt.

Mich würde interessieren, wie Sie nunmehr mit den Antworten generell und mit der Anmerkung der Bundesregierung im speziellen umgehen. Darüber hinaus würde mich interessieren, ob Sie weiterhin mit entsprechenden Anfragen die Einflussnahme der Bundesregierung erfragen, nachdem bislang keine Offenheit bei der Bundesregierung erkennbar ist.

Herzlichst, Ihr R. L.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr L.,

haben Sie vielen herzlichen Dank für Ihre Fragen.
DIE LINKE will erreichen, dass die Bundesregierung mehr Informationen zu der Einflussnahme von Interessenvertreter*innen und Lobbyisten von sich aus veröffentlicht. Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages müssen ebenso wie die Bevölkerung wissen, welche Regelungsvorschläge in Gesetzentwürfen der Bundesregierung von Interessenvertreter*innen stammen. Dazu haben wir gleich zu Beginn der Legislaturperiode unseren Gesetzentwurf für ein verpflichtendes Lobbyregister vorgelegt (Bundestagdrucksache 19/15, http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/000/1900015.pdf).

Da die Koalition, trotz anderslautender Ankündigungen, diesbezüglich aber untätig geblieben ist, haben wir bislang 75 Kleine Anfragen zur Einflussnahme von Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern auf Gesetzentwürfe der Bundesregierung eingebracht, um dadurch etwas mehr Transparenz herzustellen. Und trotz des von ihnen erwähnten Standardantworttextes, oftmals völlig ungenügenden Antworten und der behaupteten „parlamentarischen Überkontrolle“, von der aus unserer Sicht keine Rede sein kann, hat sich die viele Arbeit schon gelohnt.

Wir haben nun als ersten Teilschritt wenigstens Kenntnis, welche Gesetzentwürfe im Rahmen der Verbändeanhörung geändert worden sind und welche Treffen es auf Leitungsebene zu den Gesetzentwürfen jeweils gab.

Wir lassen uns von den zum Teil nichtssagenden und unzureichenden Antworten selbstverständlich nicht entmutigen und haben eine entsprechende Beschwerde eingereicht.

Und wir werden selbstverständlich so lange weiter zu jedem Gesetzentwurf der Bundesregierung eine entsprechende Kleine Anfrage einreichen, bis die Koalition endlich bereit ist, ein umfassendes Lobbyregister inkl. eines aussagekräftigen legislativen Fußabdrucks einzurichten.

Mit besten Grüßen
Jan Korte

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