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Jan Balcke
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Frage von Magaretha S. •

Frage an Jan Balcke von Magaretha S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Balcke,

ich möchte Ihnen über die Fahrstuhlwartung des AK Wandsbek berichten. Die Fahrstühle im Krankenhaus werden besonders für Rollstuhlfahrer und Älteren Personen welche nicht mehr bis zu 12 Stockwerke die Treppe steigen können benötigt. Und von der genannten Gruppe gibt es in einem Krankenhaus demnach viele Personen. Nur sind die 5 Aufzüge bis zu 18m entfernt. Daher sind die Außenanzeigen mit Fahrtrichtung ca. 5-10sek. vor Ankunft wichtig um den Aufzug zu erreichen. Nur sind tlw. 8 von 10 Richtungspfeilen defekt und es sind 5cm Stufen vorhanden, sodass RF. nicht aussteigen können. Durch defekte Lampen besteht tlw. Sturzgefahr. Meldung an das KH sinnlos, da schon mehrfach durch Anregungsbogen und wohl durch Mitarbeiter geschehen, aber eine Reparatur erfolgte nicht. Bitte stellen sie deshalb eine schriftliche Anfrage:

1. Gibt es Vorschriften über die Fahrstuhlbeschaffenheit in KH. bzgl. Rollstuhlfahrern etc. (Richtungspfeile, Gong für Blinde, Stockwerksansagen etc.).
2.a Wer überwacht die Vorschriften? b Werden die Vorschriften eingehalten? c. Ist die zuständige Behörde über die große Anzahl defekter Anzeigen, Stufen etc. und die dadurch tlw. Unmöglichkeit für langsame Personen den Aufzug zu benutzen, informiert? Wenn nein: Wird Sie dieses durch diese Anfrage? Schreitet die Behörde ein?
3. Wer ist für die Aufzugswartung im genannten KH. zuständig? Besteht ein Wartungsvertrag inkl. der Wartung der Aufzugsanzeigen& Leuchten?
4. Ist der Klinik die große Anzahl der defekten Aufzugsanzeigen bekannt? Wenn ja, durch wen (Mitarbeiter, Patienten, Besucher etc.) und seit wann? Wenn nein, warum nicht?
5. Wer versäumte die Reparatur: Wartungsfirma oder Technikabteilung?
6. Werden die defekten Anzeigen, Kabinenleuchten etc. repariert und die Stufen durch richtige Einstellung verhindert werden?
a. Wenn ja: Bis wann und durch wen werden die genannten Dinge repariert werden? b. Wenn nein: Weshalb erfolgt keine Reperatur?

Viele Grüße

Magareta Schrader

Portrait von Jan Balcke
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Schrader,

vielen Dank für Ihre E-Mail mit den wichtigen Hinweisen. Ich habe eine schriftliche Kleine Anfrage an den Senat gerichtet, der mittlerweile geantwortet hat (siehe Text).

Außerdem habe ich mit meinem Kollegen Rainer Schünemann besprochen. Er ist Ihr SPD-Bezirksabgeordneter aus Wandsbek und Sprecher der SPD im Planungsausschuss. Damit dort baldmöglichst eine Verbesserung der Situation eintritt, wird er die Mitarbeiter des Bezirksamtes auf die von Ihnen geschilderten Umstände hinweisen, damit diese im Rahmen ihrer Möglichkeiten kurzfristig Verbesserungen ermöglichen.

Ich halte Sie gerne auf dem laufenden. Bitte teilen Sie mir gerne Ihre Kontaktdaten per E-Mail mit.

Mit freundlichen Grüßen

JAN BALCKE
Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft

Schriftliche Kleine Anfrage

des Abgeordneten Jan Balcke (SPD) vom 20.07.11

und Antwort des Senats

-Drucksache 20/1068- (pdf)

Betr.: Wann werden die Aufzugprobleme im AK Wandsbek abgestellt?

Seit vielen Wochen häufen sich kritische Anmerkungen zur Aufzugsanlage im Asklepios Krankenhaus Wandsbek. Dabei werden neben offenbar defekten Fahrtrichtungspfeilen auch lange Wartezeiten und häufige Ausfälle einzelner Aufzüge bemängelt. Zudem ist ein im vorderen Eingangsbereich angeordneter Aufzug offenbar im EG nicht betriebsbereit. Dies stellt gerade für ältere Menschen ein Problem dar.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Welche Erkenntnislage liegt in der zuständigen Fachbehörde oder im Bezirksamt Wandsbek zur oben dargestellten Beschwerdelage im AK Wandsbek vor?

Der für die Anlagensicherheit zuständigen Behörde liegen keine derartigen Erkenntnisse vor. Das für die Bauaufsicht zuständige Bezirksamt hat Anfang Juli von der Problematik Kenntnis erhalten und hat sich unmittelbar an den Betreiber des Krankenhauses gewandt. Es hat am 20. Juli 2011 von dort eine Antwort erhalten.

2. Welche rechtlichen Rahmenbedingungen bezüglich Aufzugsanlagen gelten für Krankenhäuser, insbesondere das AK Wandsbek, im Hinblick auf Anzahl, Beschaffenheit (Barrierefreiheit), Ausstattung (Ansagen, Richtungspfeile) und Wartungsintervalle?

Für den sicheren Betrieb von Aufzugsanlagen in Krankenhäusern gelten zunächst die allgemeinen Vorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen nach der Betriebssicherheitsverordnung. Diese Anlagen müssen jährlich wiederkehrenden Prüfungen durch eine zugelassene Überwachungsstelle unterzogen werden. Gefährliche Mängel, Unfälle und nicht durchgeführte Prüfungen müssen der Aufsichtsbehörde mitgeteilt werden.

Daneben finden sich weitere Regelungen in den §§ 37 und 38 der Hamburgischen Bauordnung. Die Barrierefreiheit von Einrichtungen des Gesundheitswesens wird allgemein in § 52 der Hamburgischen Bauordnung geregelt.

3. Durch welche Fachbehörde bzw. welches Fachamt wird die Einhaltung der Vorschriften beaufsichtigt? Wann fand die letzte Ortsbegehung eines Amtsvertreters im Hinblick auf die Aufzugsanlagen im AK Wandsbek statt?

Zuständige Behörde für die Überwachung der Sicherheit von Aufzugsanlagen nach der Betriebssicherheitsverordnung ist die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz. Die letzte Begehung durch die Aufsichtsbehörde fand 2008 statt.

Zuständige Behörde für die Durchführung der Hamburgischen Bauordnung sind die Bezirksämter.

4. Entspricht die Ausstattung der Aufzüge im AK Wandsbek den aktuell geltenden rechtlichen Erfordernissen für barrierefreie Anlagen? Welche DIN ist hierfür anzuwenden?

Die Aufzüge sind barrierefrei zu erreichen und für Rollstuhlfahrer benutzbar. Für sehbehinderte Menschen wird am Empfang der Klinik eine Begleitung angeboten. Die derzeit geltende Norm DIN EN 81-70 „Zugänglichkeit von Aufzügen mit Behinderungen“ ist von 2003 und kann nicht automatisch im vollen Umfang auf die erheblich älteren Aufzugsanlagen übertragen werden. Die Nachrüstung der Bedientaster mit für Blinden ertastbare Zeichen ist für 2012 vorgesehen.

5. Lt. Aussage der Wartungsfirma im entsprechenden Beschwerdeforum auf deren Website sind diese abhängig von Aufträgen ihres Kunden, die offenbar nicht erteilt wurden. In welcher Form hat die FHH als Anteilseigner sowie Aufsichtsbehörde eine Möglichkeit, auf eine zügige Abstellung der Missstände hinzuwirken? Wann will die FHH diese Möglichkeit nutzen?

Die zuständige Behörde kann Maßnahmen zur Mängelbeseitigung anordnen, wenn Anlagenbetreiber ihren Pflichten aus eigener Verantwortung nicht nachkommen. Nach den vorliegenden Erkenntnissen werden sicherheitsrelevante Mängel im Asklepios Klinikum Wandsbek nach hausinternen Vorgaben beseitigt. Im Übrigen siehe Antwort zu 9.

6. Wann wurde nach Kenntnis von FHH bzw. Asklepios zuletzt die Aufzugsanlage insgesamt (alle Aufzüge) gewartet?

Die Aufzüge werden monatlich gewartet. Entsprechende Bescheinigungen liegen der zuständigen Behörde vor.

7. Ist FHH bzw. der Geschäftsführung von Asklepios bekannt, an wie vielen Tagen in den vergangenen zwölf Monaten mindestens einer der Aufzüge nicht für den öffentlichen Betrieb zugänglich war?

Das Krankenhaus hat mitgeteilt, dass die Hauptaufzugsanlagen (5er Gruppe) 2011 zu 95 % der Zeit zur Verfügung standen. Es handelte sich bei 4.800 Stunden in 2011 um eine Gesamtausfallquote von 200 Stunden.

8. Aus welchem Grund ist der Aufzug im vorderen Bereich des Eingangs des Hauptgebäudes offenbar nicht für den öffentlichen Betrieb eingerichtet?

Dieser Aufzug befindet sich noch im Bau und ist noch nicht betriebsbereit.

9. Sind der Geschäftsführung der Asklepios Kliniken die dauerhaften Missstände im AK Wandsbek bekannt? Wenn ja, wann will Asklepios diese abstellen lassen?

Das Krankenhaus hat mitgeteilt, dass die Ertüchtigung und Erweiterung der 5er Aufzugsgruppe im Kernbereich des Krankenhauses geplant wird. Die Umsetzung des Projekts ist vonseiten der Asklepios Klinik Wandsbek für 2012/2013 vorgesehen.

Die Asklepios Kliniken Hamburg GmbH hat bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Fördermittel zur Ertüchtigung und Erweiterung der Aufzugskapazitäten an der AK Wandsbek zum Investitionsprogramm 2011 gestellt.

Die zuständige Behörde hat am 12. April 2011 für die Maßnahme bereits Fördermittel nach dem Hamburgischem Krankenhausgesetz (HmbKHG) für erste Planungsleistungen bewilligt.

Das Krankenhaus beabsichtigt, in Kürze weitere Fördermittel für die nächsten Planungsstufen bei der zuständigen Behörde zu beantragen. Diese beabsichtigt, die Maßnahme in das Investitionsprogramm 2011/2012 aufzunehmen.

Die zuständige Behörde weist darauf hin, dass in die Krankenhausinvestitionsförderung nach dem HmbKHG die Förderung von Herstellungskosten gehört, die Kosten für Wartung und Instandhaltung sind dagegen nicht umfasst.

10. Sofern bereits Schritte erfolgt sind: Wann sind die Schritte zur Einleitung der Probleme bei der Aufzugsanlage (Beleuchtung, Ansagen, ständiger Ausfall) eingeleitet worden?

Siehe Antworten zu 5. und zu 9.