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Frage von Thorsten G. •

Frage an Ismail Ertug von Thorsten G. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Ertug,

wieso haben Sie für die "EU-Urheberrechtsreform - Uploadfilter" gestimmt? Ich kann dies nicht nachvollziehen, insbesondere aufgrund der Artikel 11 + 13.

Man bekommt den Eindruck, die Stimmen aus der Bevölkerung (Petition und vieles mehr) und sachkundiger Experten (zB. Tim Berners-Lee, der World-Wide-Web Begründer) wirken weniger als etwa der Einsatz gewisser anderer Personen.

Ich bitte Sie, sich bis zur letzten Abstimmung den nötigen technischen Sachverstand anzueignen. Ich habe den Eindruck, sie sind sich Ihrer Verantwortung nicht ganz bewusst.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
T. G.

P.S.: Übrigens schreibe ich Ihnen zu diesem Thema, weil Sie NICHT der CDU/CSU angehören und trotzdem dafür gestimmt haben.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr G.,

am Dienstag, den 26. Februar hat der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments für den aktuellen Kompromiss mit 16 Ja-Stimmen und 9 Nein-Stimmen für die Urheberrechtsreform votiert. Der Vorschlag enthält die Pflicht für Plattformen wie etwa Youtube oder Instagram, jeden Inhalt, der auf diese Plattform hochgeladen wird, zu scannen. Diese Inhalte sind gegebenenfalls zu blockieren, falls urheberrechtsverletzendes Material enthalten ist. Aufgrund der Menge des Materials ist dies meist nur mit automatisierten Uploadfiltern möglich. Nun liegt aber auf der Hand, dass Algorithmen nicht zweifelsfrei dazu fähig sind, eine Urheberrechtsverletzung von einer legalen Verwendung von geschützten Werken zu unterscheiden. Somit haben die Plattformbetreiber die Verpflichtung darüber zu entscheiden, welche Inhalte veröffentlicht werden und welche nicht. Eine Ausnahme von der Filterpflicht gibt es nur für kleine Plattformen, die jünger als drei Jahre sind, weniger als 10 Millionen Euro Umsatz erwirtschaften und weniger als 5 Millionen Besucher pro Monat haben. Dank der Intervention von Bundesjustizministerin Katarina Barley gibt es immerhin eine Ausnahme für junge Plattformen. Weil sich aber kleine, neue Plattformen kaum ein kostenintensives Filtern leisten können, scheint trotz dieser Ausnahme die Regelung ein Konjunkturprogramm für Youtube und Facebook zu werden. Denn diese Unternehmen können teure Filtertechnik entwickeln und dann an kleine Plattformen veräußern. Das stärkt die bereits marktbeherrschenden US-amerikanischen Anbieter weiter.

Aller Voraussicht nach wird das Plenum des Europäischen Parlaments im März über die Richtlinie abstimmen. Meine Meinung hierzu ist klar: Ich werde keinem Kompromiss zustimmen, der Uploadfilter beinhaltet. Auf https://pledge2019.eu/de finden Sie mich unter denjenigen Abgeordneten, die das Versprechen abgegeben haben, gegen Artikel 13 zu stimmen. Außerdem finden Sie unter folgendem Link ein Video-Statement von mir: https://www.youtube.com/watch?v=7Zd8sN1Gtnc.

Grundsätzlich halte ich das Anliegen, die Vergütung von Kreativschaffenden im Digitalen Binnenmarkt zu stärken, für überaus sinnvoll. Doch sind Uploadfilter hierzu meiner Meinung nach das falsche Mittel!

Freundliche Grüße
Ismail Ertug