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Frage von Reinhard G. •

Frage an Iris Gleicke von Reinhard G.

Sehr geehrte Frau Gleicke,

Sie werden am 21. Juni und 7. Juli 2016 über die Novelle des EEG
abstimmen.

1) Werden Sie der am 8.6. von Bundeskabinett beschlossenen Gesetzvorlage zum EEG zustimmen oder welchen Änderungsantrag werden Sie eingbringen?

2) Wird durch die Novelle des EEG der Ausbau der Erneuerbaren Energie und damit die Energiewende gebremst? Wenn ja, wie werden trotzdem die Klimaschutzziele erreicht?

3) BürgerEnergiegenossenschaften beklagen, dass die Akteursvielfalt mit dem jetzt zur Beschlussfassung vorliegenden EEG 3.0 nicht mehr möglich sein wird und stattdessen große Akteure bevorzugt werden, die im Gesetzentwurf
vorgesehenenen Sonderregelungen für Bürgerenergieprojekte keinesfalls ausreichend sind um die Akteursvielfalt - insbesondere unter den Thüringer Bedingungen - zu ermöglichen. Wie sehen Sie die künftigen Chancen für bürgerschaftliches Engegement in der Energiewende?

4) Welche Bedeutung messen Sie dem Ausbau der Windenergie in Thüringen bei?

5) Thüringer Windenergieanlagen sind durch die Landespolitik der letzten Jahre zu etwa 80% nicht in den Händen von Thüringer Investoren,
so dass die Wertschöpfung bei der Windenergie aus Thüringen zum größten Teil abfließt. Wie soll das künftig geändert werden unter den Bedingungen (Ausschreibungspflicht), die der Gesetzesentwurf des EEG künftig vorsieht.
Wie werden künftig Thüringer Kommunen und Energiegenossenschaften (Mit-)Eigentümer der Windkraftanlagen?

6) Sind auch Sie der Meinung, dass der Vor-Ort-Verbrauch von Strom aus erneuerbaren Quellen bzw. die verbrauchsnahe Erzeugung von Energie ("regionaler Grünstrom") gefördert werden sollte? Und wenn ja, wie?

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Reinhard Guthke
Vorsitzender des BürgerEnergie Thüringen e.V.
www.buergerenergie.thueringen.de

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