Irene Mihalic
Irene Mihalic
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von David M. •

Frage an Irene Mihalic von David M. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Mihalic.

Hierbei kann es sich doch wohl nur um eine Zeitungsente handeln, oder ? ( http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2016-01/36159077-gruene-fordern-strengeres-waffenrecht-003.htm ). Um es auf den Punkt zu bringen, Sie scheinen freien Bürgern das Recht absprechen zu wollen, Schreckschusswaffen und RSSG zu führen. Nach Paris und Köln sollte jedem klar sein das die Polizei keinerlei abschreckende Wirkung auf Gewaltverbrecher hat. Jeder hat das Recht sich in Notwehr zu verteidigen. Dazu gehören natürlich auch Gaswaffen. Nehmen Sie sich lieber Österreich und die Schweiz was das Waffengesetz angeht als Vorbild. Dort darf jeder rechtstreue Bürger Waffen führen und besitzen, und das ist auch richtig so. Es gibt dort kaum Tötungsdelikete mit scharfen Waffen und mit Gaswaffen schon gar nicht. In Deutschland verhält es sich ebenso. Die Polizisten die nur einmal im Jahr zum Training auf den Schie ßstand fährt, und noch nicht einmal wissen ob ihre Waffe im Single oder Double Action Modus funktioniert, sollten sie mehr Trainingsmöglichkeiten /Termine zur Verfügung stellen oder die Waffenträgereigenschaft enziehen. Das ist eine Gefahr für die Allgemeinheit. Lieber eine Gaswaffe dabei haben, als im Falle eines Überfalls mit nichts in der Hand einem Verbrechen zum Opfer zu fallen. Ich entscheide selber wie ich mich mit LEGALEN Mitteln schütze und NICHT irgendein Politiker. Ohne Pfefferspray wäre diese Situation mit Sicherheit anders ausgegangen: http://www.pnp.de/region_und_lokal/landkreis_altoetting/altoetting/1931234_Frau-wehrt-sich-mit-Pfefferspray-erfolgreich-gegen-Angreifer.html . Selbst Herr Rainer Wendt, Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft, sagt das die Verteidigung mit Gaswaffen ein legitimes Mittel ist. Wie kommen Sie also darauf, den Menschen das Grundrecht auf Selbstverteidigung absprechen zu wollen ?

Mit freundl. Grüßen
D.Meinert

Irene Mihalic
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Meinert,

vielen Dank für Ihre Frage. Das Recht auf Notwehr soll in keiner Weise eingeschränkt werden. Jede Person hat, wenn sie angegriffen wird, das Recht, sich mit jedem gebotenen Mittel zu verteidigen. Das schließt, wenn der Angriff nicht anders abgewehrt werden kann, auch den Einsatz von Pfefferspray ein. Dasselbe gilt auch für den Einsatz einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs - jedoch eben nur, wenn das jeweilige Verteidigungsmittel in der konkreten Situation tatsächlich geboten war.
War der Einsatz der Waffe oder des Pfeffersprays jedoch in der konkreten Situation nicht gerechtfertigt, liegt wegen des Einsatzes einer Waffe bzw. eines gefährlichen Werkzeugs, mindestens eine schweren Köperverletzung vor, die im Mindestmaß mit einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht ist.

Darüber hinaus ist zu bedenken, dass Pfefferspray in Deutschland legal nur zur Tierabwehr verkauft und erworben werden darf. Rechtlich betrachtet ist der Einsatz gegen Menschen somit stets ein Missbrauch, der nur ausnahmsweise dann nicht schwer bestraft wird, wenn tatsächlich eine Notwehrsituation vorlag. Das sollte jeder wissen, der darüber nachdenkt ggf. Pfefferspray gegen Menschen einsetzen zu wollen.

Es gibt jedoch weitere Einwände, die dagegen sprechen, dass Pfefferspray ein gutes Selbstverteidigungsmittel ist. Insbesondere ohne entsprechende Schulung und Übung besteht die große Gefahr, dass ein missglückter oder nur halb erfolgreicher Versuch sich mit Pfefferspray zu verteidigen, zu einer für das Opfer höchst gefährlichen weiteren Eskalation führt. Außerdem existiert eine reale Gefahr für das Opfer dadurch, dass sich der Angreifer dieser Hilfsmittel (Waffen, Pfefferspray, etc.) bemächtigt und gegen das Opfer wendet. Experten raten daher dazu Stroboskop-Taschenlampen oder sehr laute Schlüsselanhänger-Alarmsirenen zu verwenden, die den Angreifer verwirren und die Aufmerksamkeit von Personen aus dem weiteren Umkreis zuverlässig auf das Tatgeschehen lenken.

Darüber hinaus bin ich der Meinung, dass wir es nicht hinnehmen sollten, wenn die Polizei ihre Aufgaben nicht mehr erfüllen kann. Ich setzte mich dafür ein, dass die Polizeien des Bundes personell und sachlich so ausgestattet werden, dass ihre Arbeit sowohl präventiv als auch repressiv wirksam werden kann. Gleichzeitig halte ich es für erforderlich nach Wegen zu suchen, um die Qualität der Polizeiarbeit stetig zu verbessern, strukturelle Mängel frühzeitig zu erkennen und ihnen entgegen zu wirken. Nur so können die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes längerfristig sicher leben.

Mit freundlichen Grüßen
Irene Mihalic

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