Frage von Michael B. • 11.09.2023
Antwort von Ingrid Nestle Bündnis 90/Die Grünen • 19.09.2023
Die Regelung für Kunden mit einem HT/NT-Tarif (Drucksache 20/7395) gilt seit dem 1. August 2023.
Die Regelung für Kunden mit einem HT/NT-Tarif (Drucksache 20/7395) gilt seit dem 1. August 2023.
Wir haben versucht, möglichst viele der Menschen mit geringem Einkommen zu erreichen.
Tatsächlich gilt die Regelung nur für Netzentnahmestellen mit einem HT/NT-Tarif.
Sämtliche Verbraucher können von der Strompreisbremse profitieren. Dabei wird nicht zwischen Haushalts-, Gewerbe- und Industriekunden unterschieden.
Wir wollen gerne, dass die Regel auch für getrennte Zähler gilt.
Die vielen wichtigen Erfolge im Koalitionsvertrag wie der mehrfach beschleunigte Ausbau der Erneuerbaren Energien haben eindeutig für die Koalition gesprochen