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Ingrid Hönlinger
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Eberhard S. •

Frage an Ingrid Hönlinger von Eberhard S. bezüglich Deutsche Einheit / Innerdeutsche Beziehungen (bis 1990)

Sehr geehrter Frau Hönlinger,

ich schreibe Ihnen in Ihrer Eigenschaft als Kandidatin der Grünen für die Bundestagswahl 2005 des Kreises Ludwigsburg.

Es ist Ihnen sicher die parlamentarische Anfrage des MdB Professor Dr. Egon Jüttner (CDU) vom Juni 2005 in Bezug auf eine Änderung des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes zugunsten der 1945-49 Vertriebenen bekannt.

Der Mittelstand in der SBZ - Grundbesitzer über 100 Hektar, das Handwerk und Industriebetriebe - wurden zwischen 1945 bis 1949 von den Kommunisten von Haus und Hof vertrieben und enteignet. Dies stellt nicht nur eine grobe Verletzung geltenden Menschen- und Völkerrechts dar, sondern die Vertriebenen werden darüber hinaus von sämtlichen Parteien gegenüber anderen Opfergruppen bis heute diskriminiert. Jede Möglichkeit der Rehabilitierung und der Rückkehr wird dieser Gruppe verweigert.

Nicht zuletzt durch das Fehlen eines gesunden Mittelstandes ist der Aufbau Ost in den Neuen Bundesländern bis heute nicht gelungen.

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir Ihre Position und diejenige Ihrer Partei im Hinblick auf diese Diskriminierung und eine Gesetzesänderung zugunsten der 1945 bis 49 in der SBZ Vertriebenen noch vor der Wahl mitteilen könnten.

Mit freundlichen Grüßen

Dipl.-Ing.
Eberhard Sonntag
Margarethenhall
71739 Oberriexingen

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Sonntag,

ich gehe davon aus, Sie meinen das Plenarprotokoll 15/183. In meiner Antwort möchte ich mich auf den Parlamentarischen Staatssekretärs Alfred Hartenbach beziehen, in dessen Stellungnahme die wesentlichen Argumente genannt werden und in dessen Linie auch meine Position und die meiner Partei zu verorten sind .

Für die in den Jahren 1945 bis 1949 von der sowjetischen Besatzungsmacht internierten Deutschen, denen parallel zur Internierung ihr Vermögen durch deutsche Kommissionen entzogen worden ist, und die durch die russische Generalstaatsanwaltschaft rehabilitiert worden sind, stellt sich die Frage nach ihrer Rehabilitierung durch deutsche Behörden oder Gerichte nicht. Denn diese Betroffenen sind bereits durch die völkerrechtlich ausschließlich dazu befugte Russische Föderation rehabilitiert, d. h. vom strafrechtlichen Unrechtsvorwurf befreit worden. Soweit die Frage auf die Rückgabe von Vermögenswerten zielt, die den Internierten parallel zur Internierung durch deutsche Kommissionen entzogen worden sind, kann es sich nur um Enteignungen auf besatzungshoheitlicher bzw. besatzungsrechtlicher Grundlage handeln. Eine Rückgängigmachung dieser Enteignungen hat der Gesetzgeber aber gerade ausgeschlossen. Er hat damit Artikel 41 Abs. 3 des Einigungsvertrages (EV) Rechnung getragen, wonach die Bundesrepublik Deutschland keine Rechtsvorschriften erlassen wird, die der durch Artikel 41 Abs. 1 EV als Anlage III zum Bestandteil des Einigungsvertrages erhobenenen Gemeinsamen Erklärung der beiden deutschen Regierungen zur Regelung offener Vermögensfragen vom 15. Juni 1990 widersprechen könnten. Auf die Bodenreform- und Industrieenteignungen finden das Verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG) und das Vermögensgesetz (VermG) deshalb folgerichtig auch keine Anwendung (vgl. § 1 Abs. 1 Satz 3 VwRehaG, § 1 Abs. 8a VermG). Die Festschreibung dieser Konfiskationen im Eignungsvertrag soll nicht auf dem Umweg über die verwaltungsrechtliche Rehabilitierung umgangen werden können. Für diese Fälle ist die Entschädigung im Gesetz über staatliche Ausgleichsleistungen für Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage, die nicht mehr rückgäng gemacht werden können (Ausgleichsleistungsgesetz vom 27. September 1994), geregelt.

Das Bundesverfassungsgericht in seinem Kammerbeschluss vom 9. Januar 2001 1 BvL 6/00, 1 BvL 7/00 darauf hingewiesen, dass mit der Gewährung von Ausgleichsleistungen dem Interesse der Betroffenen an einer moralischen Rehabilitierung hinreichend Rechnung getragen sein dürfte.

Mit freundlichen Grüßen

Ingrid Hönlinger