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Ingrid Fischbach
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Frage von Eric C. •

Frage an Ingrid Fischbach von Eric C. bezüglich Innere Sicherheit

Guten Tag Frau Fischbach,

ich würde Sie gerne fragen, wie Sie zum Thema Vorratsdatenspeicherung stehen und wie Sie abstimmen werden? Falls Sie mit "Ja" abstimmen, warum glauben Sie, dass die Vorratsdatenspeicherung eine gute Idee ist? Was sagen Sie zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2010?

Viele Grüße

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Cart,

vielen Dank für Ihre Fragen über Abgeordnetenwatch zur aktuellen Diskussion über die sogenannte "Vorratsdatenspeicherung" (VDS). Ich begrüße es, dass wir auf der Grundlage der Einigung von Innenminister de Maizière und Justizminister Maas nun eine gesetzliche Regelung herbeiführen werden. Im Mittelpunkt steht dabei die bessere Bekämpfung terroristischer Straftaten und schwerer Kriminalität. Hier geht es um schwerwiegende Rechtsverletzungen, bei denen es oft keine anderen erfolgversprechenden Ermittlungsansätze gibt. Die gesetzliche Regelung erfordert eine Abwägung zwischen Freiheits- und Sicherheitsaspekten, deren Gewährleistung gleichermaßen zu den Aufgaben des Staates gehören.

Das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof haben der Vorratsdatenspeicherung nicht generell eine Absage erteilt, sondern einen Rahmen für eine rechtliche Regelung gesetzt. Die grundrechtssensiblen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts wollen wir jetzt zügig umsetzen.

Die Leitlinien zur Einführung einer Speicherpflicht sehen dementsprechend vor, dass die IP-Adressen und Verbindungsdaten höchstens zehn Wochen gespeichert werden dürfen. Nach Ablauf der Speicherfrist müssen die Daten sofort gelöscht werden. Hält sich ein Provider nicht daran, wird dies mit einem Ordnungsgeld belegt. Komplett von der Speicherung ausgenommen werden sollen E-Mails. Standortdaten sollen maximal vier Wochen gespeichert werden. Auf sie darf nur vereinzelt zugegriffen werden; Bewegungsprofile sind nicht möglich. Die Daten müssen im Inland gespeichert werden. Nur zur Klärung schwerer Straftaten darf auf die Daten zugegriffen werden. Berufsgeheimnisträger werden besonders geschützt. Bei der Speicherung der Daten gilt die höchste Sicherheitsstufe für Provider. Um Strafbarkeitslücken zu schließen, wird zudem die „Datenhehlerei“ unter Strafe gestellt werden. Weiterhin ist vorgesehen, dass die Daten nur mit richterlicher Erlaubnis abgerufen werden dürfen. Betroffene sollen zudem grundsätzlich informiert werden. Die Ausnahme von Berufsgeheimnisträgern, die Beschränkung auf sehr schwere Straftaten, sehr klare Regelungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit und beschränkte Speicherfristen sind richtig und notwendig.

Es ist gut und vernünftig, dass in absehbarer Zeit eine gesetzliche Regelung kommt. Unsere Freiheit erhalten wir nur, wenn sie geschützt und verteidigt wird. Ich bin überzeugt: es wird gelingen, die notwenige Balance zwischen Freiheit und Sicherheit zu wahren. Die vorgestellten Eckpunkte sind dafür eine gute Grundlage.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Ingrid Fischbach