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Frage von Max L. •

Frage an Ingrid Fischbach von Max L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Fischbach,

aktuell ist das Thema "Abgeordnetenkorruption" in den Medien ein groß diskutiertes.
Dazu habe ich zwei Fragen:

Zum einen: laut einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages hinkt die Bundesrepublik bzgl. dieses Themas sehr zurück. Im Gutachten heißt es bspws.: die deutschen Gesetze sind “praktisch bedeutungslose symbolische Gesetzgebung”. Wie stehen Sie zu einer Verschärfung der derzeiten Rechtslage? Wie stehen Sie konkret zu einer Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption?

Zum anderen: in diesem Zusammenhang wurde wieder eine Problematik deutlich, die mit den Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes zusammenhängt. Diese Gutachten werden für den Bundestag erstellt und sind somit aus Steuermitteln finanziert. Trotzdem sind sie nicht frei verfügbar.
Dies ist meiner Erachtens eine unnötige Einschränkung von Wissen. Wenn wir uns doch einen solchen Dienst "leisten", muss es doch möglich und nötig sein, dass das dort "produzierte" Wissen möglichst allen zur Verfügung steht. Mit den heutigen technischen Möglichkeiten, wäre es ein leichtes, diese Gutachten öffentlich zur Verfügung zu stellen. Wie stehen Sie zu einer Veröffentlichung der Gutachten?

MfG
M. Linke

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Linke,

vielen Dank für Ihre Email auf Abgeordnetenwatch.de vom 17. Oktober, in welcher Sie Stellung zu Inhalt und Veröffentlichung von Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages nehmen.

Die Tatsache, dass Deutschland die UN-Konvention zur Korruptionsbekämpfung vom 30. Oktober 2003 noch nicht ratifiziert hat, betrifft uns nicht erst seit dieser Wahlperiode. Ungeachtet dessen ist die Bekämpfung von Korruption für mich ein wichtiges Anliegen, dabei darf es aber nicht nur um formelle Regelungen gehen. Die Unterzeichnung einer Konvention wendet die Dinge nicht automatisch zum Besseren, so war zum Beispiel der Staat Libyen noch unter Gaddafi einer der Unterzeichner der UN-Konvention, die Zustände in seinem Land sprachen aber eine andere Sprache!

Deutschland verfügt bereits jetzt über ein hohes sanktionsbewehrtes Schutzniveau bei der Bekämpfung von Korruption. Weiteren Diskussionen über die Verbesserung dieser Bestimmungen würde ich mich jedoch nicht verschließen, ich setze dabei auf einen parteiübergreifenden Konsens.

Die Veröffentlichung von Gutachten des Deutschen Bundestages sehe ich kritisch. Selbstverständlich ist die Erstellung aus Steuermitteln finanziert, trotzdem unterliegen deren Verfasser urheberrechtlichem Schutz. Ausnahmen hiervon sind in § 5 UrhG geregelt, zum Beispiel genießen Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfasste Leitsätze zu Entscheidungen diesen Schutz nicht. Das gleiche gilt für Werke, die im amtlichen Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht worden sind. Die Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste fallen hierunter jedoch nicht, denn sie werden, wie Sie bereits treffend formuliert haben, „für den Deutschen Bundestag“ erstellt.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort die von mir vertretenen Positionen nähergebracht zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Ingrid Fischbach, MdB