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Ingo Wellenreuther
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Frage von Tobias M. •

Frage an Ingo Wellenreuther von Tobias M. bezüglich Soziale Sicherung

Hallo Hr. Wellenreuther,

ich war mir jetzt nicht genau sicher, wo ich die Frage einordnen soll, da dieses Thema ja mehrere Ebenen anspricht. In der neu angeregten Diskussion über die Wiedereinführung der Wehrpflicht, die ja nicht nur die Bundeswehr betreffen würde, sondern auch die Rückkehr der Jugendlichen die ihr Jahr im Sozialen Dienst ausüben würden, gibt es ja viele Stimmen die dagegen sind. Zum Beispiel, das das erst EU-Rechtlich geprüft werden müsste ob das zulässig sei, ob das überhaupt mit dem Grundgesetz konform wäre.

Also ich hab noch in Erinnerung, das die Wehrpflicht ja nicht Abgeschafft wurde, sondern nur ausgesetzt. Das heißt für mich normalerweise, jederzeit die Möglichkeit, die Wehrpflicht wieder zu reaktivieren. Wie stehen Sie zu der Wehrpflicht ? War es ein Fehler, das die Wehrpflicht ausgesetzt wurde?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Nachricht zum Thema Wehrpflicht.

Ohne Zweifel hat die Wehrpflicht für eine Verwurzelung und eine Akzeptanz der Bundeswehr in der Gesellschaft gesorgt und zudem unsere Streitkräfte in die Lage versetzt, qualifizierten Nachwuchs zu finden. Außerdem hatte der mit der Wehrpflicht in Zusammenhang stehende Zivil- bzw. Ersatzdienst eine enorme Bedeutung für die Erfüllung sozialer Aufgaben in unserem Land. Beide Dienste waren auch für die Persönlichkeitsentwicklung vieler junger Menschen wichtig. Vor der Aussetzung der Wehrpflicht wurden allerdings nur 80 Prozent der tauglichen und wehrbereiten jungen Männer auch eingezogen, was nur noch 17 Prozent eines Jahrgangs entsprochen hatte.

Für die Überlegung, eine allgemeine Dienstpflicht für junge Menschen einzuführen und den Dienstgedanken nach dem Motto „Was können junge Leute für unser Land tun“ wieder aufzunehmen, hege ich einerseits viel Sympathie. Andererseits ist nicht zu übersehen, dass es sich bei einer allgemeinen Dienstpflicht um einen erheblichen Grundrechtseingriff handelt, weswegen eine Grundgesetzänderung erforderlich wäre. Die dafür notwendige 2/3-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat sehe ich derzeit nicht.

Mit freundlichen Grüßen
Ingo Wellenreuther