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Ingo Wellenreuther
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Frage von Ines R. •

Frage an Ingo Wellenreuther von Ines R. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Wellenreuther,

in einer Antwort von Ihnen am 09.11.2015 schildern Sie auf den Verweis der sehr mangelhaften Transparenz bei Parteifinanzierung und Spenden an Parteien, das Deutschland vorbildliche und transparente Regelungen besitzt.

Ich habe den Eindruck das Sie sich diesem schwierigen Thema nicht richtig stellen möchten, denn ein erneuter Bericht zu diesem Thema weist wieder erhebliche Mängel und keinen weiteren Fortschritt auf.

Ich vermute weiterhin das Sie durch die Bindung an die Partei CDU / CSU das Thema nicht wirklich behandeln möchten, da die Partei Gelder in Millionenhöhe erhält, von denen ein Großteil nicht ersichtlich ist, woher das Geld kommt.

Ich spüre das sehr viele politische Wege durch diese Gelder geführt entschieden werden. Durch diese Gelder macht sich der Empfänger abhängig.

In dem aktuellen Prüfbericht der von Ihnen angeführten Behörde sind entgegen Ihrer Darstellung sehr wohl sehr viele Punkte als Mangel aufgeführt.

http://www.coe.int/t/dghl/monitoring/greco/evaluations/round3/GrecoRC3(2016)5_Second_Germany_DE.pdf

Hat sich Ihre Meinung zu diesem Thema hin zu mehr Bürgernaher Politik geändert? Ich denke das durch die Geheimnisskrämerei in der Parteifinanzierung und Veröffentlichungspflichten von Einnahmen ein sehr großer Anteil der Politikverdrossenheit der Bürger entsteht.

Ich hoffe das sich das in Deutschland zu positiven wandeln wird. Beteiligen Sie sich mit für mehr Transparenz und bürgernahe Politik!

Vielen Dank für Ihre kurze Meinung

MfG

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Rückert,

vielen Dank für Ihre erneute Anfrage zum Thema Parteienfinanzierung.

Ihre pauschalen Unterstellungen gegenüber den Parteien in Deutschland - insbesondere gegenüber CDU und CSU - muss ich allerdings zurückweisen.

Wir haben im Deutschen Bundestag im Dezember des vergangenen Jahres eine weitere Reform des Parteiengesetzes beschlossen, die verschiedene Änderungen im Bereich der Parteienfinanzierung vorsieht. Unter anderem soll die Rechtsstellung als Partei wegfallen, wenn über sechs Jahre fortwährend gegen die verfassungs- und parteienrechtliche Rechenschaftspflicht verstoßen wird. Auch sollen die Beiträge aus der staatlichen Teilfinanzierung für die bei Wahlen gewonnenen Stimmen und erhaltene Zuwendungen entsprechend der Preisentwicklung erhöht werden, da hier seit 2002 keine Anpassung mehr erfolgt ist. Die im Gesetz festgelegten Höchstbeträge, die der Staat jährlich den Parteien zulassen kommen kann (absolute Obergrenze), bleibt unverändert.

GRECO selbst sieht diese Änderungen des Parteiengesetzes positiv, zudem wird in dem Bericht vom 18. März 2016 erwähnt, dass einige GRECO-Empfehlungen umgesetzt worden sind.

Im Übrigen verweise ich auf meine Antwort vom 8. Dezember 2015.

Mit freundlichen Grüßen
Ingo Wellenreuther