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Ingo Wellenreuther
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Frage von Rafael B. •

Frage an Ingo Wellenreuther von Rafael B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Wellenreuther,

das Plebiszit, welches sich gegen das geplante Leistungsschutzrecht richtete, "scheiterte" (erreichte nicht die erforderlichen 50.000 Stimmen um im Bundestag angehört zu werden) und auch die bisherige Debatte um das LSR auf Bundesebene scheint eher von wenig Interesse gekrönt zu sein. Leistung soll natürlich geachtet und entsprechend honoriert werden dürfen, aber auf Kosten der Informationsfreiheit? Neben aller Hand Datenschützer und Internetaktivisten startete nun auch Google eine Kampagne gegen das LSR (Link: https://www.google.de/campaigns/deinnetz/ ).

Es besteht der begründete Verdacht, das durch dieses Gesetz die Netzneutralität sowie die Informationsfreiheit gefährdet wird. Dies betrifft vor allem auch das Internet. Es stärkt die großen Verleger und es besteht die Gefahr, dass dadurch eine indirekte Zensur stattfinden könnte.

Auch das Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht, der Fachausschuss Urheber- und Medienrecht der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR) sowie 16 Professoren haben diese Gefahren erkannt und dazu eine Stellungnahme zum Gesetzesentwurf für eine Ergänzung des Urheberrechtsgesetzes durch ein Leistungsschutzrecht für Verleger veröffentlicht. (Link: http://www.ip.mpg.de/files/pdf2/Stellungnahme_zum_Leistungsschutzrecht_fuer_Verleger.pdf ).

Nun zu meiner Frage:
Wie stehen Sie zum Leistungsschutzrecht? Halten Sie die Sorge für unbegründet? Werden Sie sich an der Debatte beteiligen oder enthalten? Werden Sie für oder gegen das LSR agieren? Würden Sie das LSR so unterzeichnen oder würden Sie etwas ändern wollen? Haben Sie sich bisher schon mit dem LSR überhaupt beschäftigt und haben Sie es vor? Wie sieht das ganze nach der OB-Wahl aus?
Wäre schön, wenn Sie mir meine Fragen beantworten könnten. Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen,

Rafael Bürkle

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Bürkle,

vielen Dank für Ihre Fragen zum Leistungsschutzrecht, auf die ich Ihnen gerne antworte.

Das geplante Leistungsschutzrecht für Presseverlage ist mir bisher unter anderem durch überzogene Kritik aufgefallen. Wenn in diesem Zusammenhang Begriffe wie Zensur fallen, ist dies vollkommen fehl am Platz. Die Kampagne von Google wurde zu Recht als scheinheilig entlarvt; Heribert Prantl hat dazu in der Süddeutschen Zeitung vom 28.11.2012 zutreffend geschrieben. Zu dem geplanten Gesetz sagt er in seinem Artikel auch: "Es ist nicht gefährlich für die Informationsfreiheit, es ist nicht gefährlich für die Kommunikationsgrundrechte, es ist nicht einmal gefährlich für den gewaltigen Geldbeutel von Google."

Mir ist natürlich aber auch die berechtigte, sachliche Kritik an dem Gesetzesvorhaben nicht verborgen geblieben. Unter anderem die Junge Union sowie meine Abgeordnetenkollegen Siegfried Kauder und Dorothea Bär haben Bedenken vorgebracht. Gewicht hat selbstverständlich auch die Stellungnahme des Max-Planck-Instituts für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht. Die Kritik darin basiert aber vor allem auf ökonomischen Gesichtspunkten, auf unklaren Formulierungen und darauf, dass überhaupt kein Bedarf für ein entsprechendes Schutzrecht bestehe.

In der Anhörung des Rechtsausschusses am 30. Januar 2013 haben sich Sachverständige für und andere gegen das Vorhaben ausgesprochen und das in nahezu ausgeglichener Anzahl und jeweils mit guten Argumenten. Diese werden in den kommenden Beratungen des Gesetzentwurfs berücksichtigt und bewertet, wie insbesondere die Möglichkeit der Einsetzung einer Verwertungsgesellschaft, und der Entwurf anschließend gegebenenfalls entsprechend geändert. Dann lässt sich auch eine abschließende Beurteilung des Vorhabens treffen.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Wellenreuther MdB