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Ingo Wellenreuther
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Frage von Philipp T. •

Frage an Ingo Wellenreuther von Philipp T. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Wellenreuther,

Vielen Dank für die schnelle Antwort am 14.08.2009 auf meine Fragen vom 11.08.20009.

Erlauben Sie mir, dass ich meine Fragen bezüglich dem Verhältnis unseres Grundgesetzes zum Europarecht konkretisiere.

Sind Sie der Meinung, dass das Bundesverfassungsgericht gesetzgeberisch z.B. durch eine Änderung des Grundgesetzes, verpflichtet werden soll, in Europarechtlichen Fragen, immer erst zuerst den EuGH anrufen zu müssen, wie es nach dem Lissabon-Urteil einige Juristen gefordert haben?

und sind Sie der Meinung das Europaparlament mit allen Rechten eines Parlamentes auszustatten und auf europäischer Ebene eine strikte Gewaltenteilung einzuführen, sodass die Bundesregierung nicht über den Umweg des europäischen Rates Gesetze umzusetzen kann, die auf anderem Wege nicht durch den deutschen Bundestag gelangt wären?

Wie würde die CDU mit Abweichlern von der "Fraktionsdiziplin" umgehen, wenn man sich den Fall der Abweichler der SPD bei der missglückten Wahl von Fr. Ypsilanti. Die SPD schloss diese Mitglieder für einige Jahre von hohen politischen Ämtern aus.

Übrigens ist die Anonymität im Internet nur gegeben, wenn man erheblichen Aufwand betreibt, um die IP Nummer zu verbergen. Diese Informationen werden ja dank der Vorratsdatenspeicherung nun für 6 Monate vorgehalten. Die Vorratsdatenspeicherung ist Beispiel eines über die Europäische Hintertür eingeführten Gesetzes.

Ich hoffe diese Fragen sind konkret genug und wünsche mir von Ihnen entsprechende Antworten um mir bei meiner Wahl zu helfen.

Mit freundlichen Grüßen

Philipp Tölle

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Tölle,

vielen Dank für Ihre Nachfrage.

Ich meine, dass das Bundesverfassungsgericht in seiner unabhängigen Rechtsprechung den richtigen Weg für eine Gewichtung und Wertung des Europarechts und dessen Verhältnis zum deutschen Recht findet.

Ich begrüße es, dass das Europaparlament durch den Vertrag von Lissabon gestärkt wird.

Ich habe Ihnen ja bereits mitgeteilt, dass ich in einigen Fällen (z. B. Gesundheitsreform. Erbschaftsteuerreform, Heroinprojekt) gegen die eigene Fraktion gestimmt habe und ich muss mich keinen Anfeindungen oder gar der Androhung von Partei- oder Fraktionsausschluss gegenübersehen. Innerhalb der CDU wird dies also akzeptiert.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Wellenreuther MdB