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Ingo Senftleben
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Frage von Wolfgang D. •

Frage an Ingo Senftleben von Wolfgang D. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Senftleben,
es geht um das Thema "Betriebsrenten/Direktversicherung und doppelter Beitrag". Im Handelsblatt vom 26.06.2019 wurde unter der Überschrift „Doppelverbeitragung - Union und SPD steuern auf Entlastung von Betriebsrentnern zu - von der „schweigenden Mehrheit in der CDU“ berichtet. Dazu wurde weiter ausgeführt:
„Allerdings sehen längst nicht alle Parlamentarier von CDU und CSU Handlungsbedarf bei der Doppelverbeitragung. In Unionskreisen ist von einer „schweigenden Mehrheit“ die Rede, die Linnemanns Position bei dem Thema nicht teile.“
Es wird immer wieder die Finanzierungsfrage in den Vordergrund gestellt. Bedenken Sie bitte, dass wir Beitragszahler der GKV seit Jahren mit Ausgaben belastet werden, die vorher der Bund aus seinen Mitteln gezahlt hat. Es geht um die Krankenversicherung der ALG II Bezieher. Dieser Personenkreis belastet uns Beitragszahler seit mehreren Jahren jährlich mit rd. 10 Mrd. €. Ist es nicht Ihre Aufgabe dafür zu sorgen, dass der Bund dieses Geld an die Krankenkasse bezahlt? Dieses Finanzierungsthema ist übrigens auch im aktuellen Koalitionsvertrag festgehalten.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, welche Auffassung Sie zu dem Thema vertreten.
Herzliche Grüße… W. D.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr D.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Gerne nehmen wir hier zu diesem wichtigen Thema Stellung.

Wenn nach jahrelanger Arbeit die Altersrente oftmals nicht mehr reicht, dann müssen wir dringend handeln. Wir benötigen daher eine vernünftige Grundrente und, da stimmen wir Ihnen im vollen Umfang zu, die betriebliche und private Altersvorsorge muss gestärkt werden.
Aus diesem Grund hat sich der Parteitag der CDU im Dezember 2018 auch mit der Thematik der „Doppelverbeitragung“ auseinandergesetzt. Die Delegierten haben am zweiten Tag des Treffens beschlossen, dass Arbeitnehmer und Selbständige, die mit einer Direktversicherung oder Betriebsrente fürs Alter vorsorgen, in Zukunft bei den Sozialbeiträgen nicht mehr doppelt belastet werden sollen. Die betriebliche Altersvorsorge hat ein Akzeptanzproblem und dazu leistet das GKV-Modernisierungsgesetz aus dem Jahr 2004 seinen Beitrag.

Seit damals wird von Betriebsrenten der volle Beitragssatz, - also Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil -, für die Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen. Neben der Mittelstandsvereinigung forderten auch die Junge Union und zwei weitere Antragsteller ein Ende dieser Praxis. Damit ist die CDU aufgefordert dies zu ändern – es ist davon auszugehen, dass das nunmehr in Regierungshandeln mündet. Derzeit erarbeiten das Bundesgesundheitsministerium und das Bundessozialministerium einen entsprechenden Gesetzentwurf.

Herausforderung ist dabei, wie so oft, die Finanzierung. Bisher sind die notwendigen Mittel noch nicht eingeplant: Wir werden uns allerdings dafür einsetzen, dass die Kosten von etwa 1,2 Mrd. Euro für eine mögliche Lösung, die Ihrem Sinne und dem Sinne junger und künftiger Generationen entspricht künftig zur Verfügung stehen. Finanzielle Spielräume zur schrittweisen Einführung von kostendeckenden Beiträgen zur GKV für die Bezieher von ALG II aus Steuermitteln sehen wir momentan ehrlich gesagt nicht. Für uns hat daher zunächst der Parteibeschluss und die Stärkung der Betriebsrenten Priorität.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Senftleben

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