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Frage von Arne-Marcus S. •

Frage an Ingo Egloff von Arne-Marcus S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Egloff ,

ich bin mir nicht sicher ob meine ausgewähltes Thema zu 100% meiner Frage entspricht, deshalb schon vorweg eine Entschuldigung wenn es anders eingeordnet werden müsste.

Zu meinem Anliegen:
Ich habe mir Schrecken die Änderungen am Jugendschutzgesetzes wahrgenommen und frage mich jetzt: Was hat (noch schnellere und härtere) Indizierung mit Jugendschutz zu tun?

Warum bedarf es für mündige Erwachsene einer weiteren verkomplizierung beim Kauf eines Spiels, welches sowieso (da diese Spiele sonst ja ein "keine Jugendfreigabe"-Siegel bekommen hätten) nicht für Jugendliche zugänglich wäre.

Wenn alle in einer 30iger Zone schneller als 30 fahren, reagiert die Regierung ja auch nicht darauf indem die Strasse gesperrt wird und nur noch nach Absprache mit dem örtlichen BÜNABE unter Aufsicht benutzt werden darf.

Bei Alkohol und Tabak scheint es ebenfalls ja zu reichen das es erst "Ab 18" verkauft werden darf und dort reicht scheinbar das "geschulte" Auge des Verkäufers / der Verkäuferin. Bei Spielen aus unerfindlichen Gründen scheinbar allerdings nicht.

Nicht das wir uns falsch verstehen, ich bin ebenfalls der Meinung das gewaltbetonte Spiele ebenso wie Alkohol und Tabak erst Volljährigen zugänglich gemacht werden sollten. Aber dort sollte dann auch die Grenze liegen und darüberhinaus keine Einschränkung mehr gemacht werden (Sachen nach §131 sind eine andere Sache).

Warum wird einem Volljährigen das Ausführen seines Hobby so erschwert?
Ich bin mit dieser art Unterhaltung aufgewachsen (1969 geboren) und sehe es lediglich als eine weitere Form von Medienkonsum (wie Fernsehen, Radio, Musik, Bücher, Filme) an.
Studien der BBFC ( http://www.golem.de/0704/51787.html ) zeigen z.B. auf das die emotionale Beeinflussung durch Filme höher ist als durch spiele.

Mit freundlichen Grüßen,
Arne-Marcus Strohmann

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Strohmann,

vielen Dank für Ihre Frage. Leider bin ich zu diesem Thema weder fachlich noch zuständigkeitshalber der richtige Ansprechpartner. Ich will mich jedoch trotzdem um eine Antwort bemühen.

Das Thema des Jugendmedienschutzes wird immer wieder intensiv diskutiert; es ist wahrlich kein einfaches Thema. Die SPD-Bundestagsfraktion vertritt überwiegend die Ansicht, dass die bisherigen rechtlichen Regelungen ausreichend waren und sind, dass es lediglich an der Umsetzung hapert. Sieht man sich die Fälle an, in denen etwa so genannten Killerspiele immer wieder in das Licht der Öffentlichkeit kommen, halte ich diese Position für richtig. So zeigt sich immer wieder, dass eine übermäßige Nutzung von Gewaltspielen in erster Linie nicht Ursache von Gewalt, sondern Ausdruck von bereits vorhandenen sozialen Problemen ist. Es ist töricht zu glauben, durch ein einseitiges Verbot ließen sich diese Probleme in den Griff bekommen. Solange wir es nicht schaffen, Kindern und Jugendlichen in Familie und Schule Rückhalt und Zukunftsperspektive zu geben, dürfen wir nicht nur Computerspiele für einzelne Verfehlungen verantwortlich machen.

Bitte haben Sie Verständnis, dass ich nicht mehr dazu sagen kann. Zuständigkeitsbezogen ist dieses Thema ein bundespolitisches Thema. Auf dieser Ebene steht Ihnen die Arbeitsgruppe Kultur und Medien der SPD-Bundestagsfraktion für Fragen zur Verfügung, Sprecherin der Gruppe ist die Abgeordnete Monika Griefahn (http://www.spdfraktion.de/cnt/rs/rs_dok/0,,20400,00.html?wp=16&mdbid=384 ). Bei fachlichen Fragen kann Ihnen sicher mein Hamburger Fraktionskollege Uwe Grund weiterhelfen, er ist medienpolitischer Sprecher unserer Bürgerschaftsfraktion (http://www.spd-fraktion-hamburg.de/wir-ueber-uns/abgeordnete/hamburg/g/34.html ).

Mit freundlichen Grüßen
Ingo Egloff