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Ingbert Liebing
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Frage von Sascha B. •

Frage an Ingbert Liebing von Sascha B. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Liebing,

wie können Sie es vertreten, entgegen der allgemeinen Stimmung des Teiles der Bevölkerung der Sie Ihr Mandat verdanken, gegen einen Antrag zu stimmen der den Brüsseler Lobbyisten eine Abfuhr in Punkto Privatisierung der Wasserhaushalte erteilen würde? Und das in Anbetracht der Tatsache, dass eine durch Ihre Partei gebildete Regierung vor wenigen Jahren einer UN-Resolution zum Thema "Wasser ist ein Menschenrecht" seine Zustimmung gegeben hat.

Bitte erklären Sie mir detailliert, warum Sie offenkundig einer Privatisierung der Trinkwasserversorgung Ihre Zustimmung nicht verweigern möchten. Beziehen Sie dabei bitte die im europäischen Ausland schon gemachten Erfahrungen mit ein. Schon allein mit Blick auf diese Erfahrungen sollte auch Ihnen klar sein, das eine Privatisierung denkbar falsch sein muß.

Mit freundlichem Gruß

Sascha Büttner

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Büttner,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Wasser Konzessionsrichtlinie.

Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag und ich persönlich sprechen uns ausdrücklich gegen jegliche Privatisierungs- oder Ausschreibungspflicht für die öffentliche Wasserversorgung aus. Hierzu habe ich am 28. Februar 2013 mit meinen Kollegen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion eine schriftliche Erklärung beim Deutschen Bundestag abgegeben, in der ich mich ausdrücklich gegen jegliche Privatisierungs- oder Ausschreibungspflicht für die öffentliche Wasserversorgung ausgesprochen habe.
Den Antrag der Opposition habe ich u.a. auch deshalb abgelehnt, weil er zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bereits veraltet war; er berücksichtigte nicht die auch auf deutschen Druck hin erreichten Veränderungen in der europäischen Diskussion.

Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag hat sich auch gegenüber der Bundesregierung wiederholt dafür eingesetzt, bei den Verhandlungen auf EU-Ebene dem Vorschlag der EU-Kommission für eine Konzessions-Richtlinie keine Abstimmungsmehrheit zu schaffen oder zumindest darauf hinzuwirken, dass der sensible Bereich der Wasserversorgung möglichst vollständig aus der Richtlinie herausgenommen wird. Einen entsprechenden Beschluss hatte auch der CDU-Bundesparteitag im Dezember vergangenen Jahres gefasst. Antragssteller war die kommunalpolitische Vereinigung der CDU (KPV).

Der massive Druck auf die EU-Kommission, die geplante Ausschreibungspflicht für die öffentliche Wasserversorgung fallenzulassen, hat nun endlich Wirkung gezeigt. EU-Kommissar Barnier hat zuletzt eine grundlegende Überarbeitung der bisherigen Kommissionspläne zur Wasserversorgung angekündigt.

Aktueller Verhandlungsstand in der EU ist wie folgt: Überall dort, wo eine kommunale Wasserversorgung vorhanden ist, z.B. durch ein Stadtwerk in einer Gemeinde oder durch einen Wasserbeschaffungsverband für mehrere Kommunen, ist auch in Zukunft weder eine Ausschreibungs- noch eine Privatisierungspflicht gegeben. Aber in den Fällen, in denen eine Kommune sich entscheidet, die Aufgabe an einen Privaten zu vergeben (Konzessionsvergabe), sind transparente Ausschreibungs- und Vergabeverfahren notwendig. Aber keine Kommune wird dazu gezwungen! Es gibt keinen Zwang zur Privatisierung.

Dieses Einlenken der Kommission ist nicht zuletzt Ergebnis der beharrlichen Bemühungen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Nach wie vor gilt aber, dass eine europaweite Ausschreibungspflicht bei der öffentlichen Wasserversorgung zu verhindern ist. Bewährte Versorgungsstrukturen in Deutschland dürfen nicht zerschlagen und die erstklassige Qualität der Wasserversorgung darf nicht gefährdet werden.
Wir haben deutlich gemacht, dass es aus unserer Sicht unter Subsidiaritätsaspekten nicht die Aufgabe der EU-Kommission sei, Vorgaben für die Wasserversorgung der Kommunen zu machen. Wir zählen also auf Barniers Wort, dass die Besonderheiten der interkommunalen Zusammenarbeit in Deutschland berücksichtigt werden. Jetzt steht die Bundesregierung in den anstehenden Trilog-Verhandlungen in besonderer Verantwortung, dieses Ergebnis auch rechtlich abzusichern.

Ich verspreche Ihnen, dass ich mich weiterhin aktiv für die kommunalen Belange in der Wasserversorgung einsetzen werde.

Mit freundlichen Grüßen

Ingbert Liebing