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Ina Spanier-Oppermann
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Frage von Jürgen J. •

Frage an Ina Spanier-Oppermann von Jürgen J. bezüglich Verkehr

Guten Tag,

Wie stehen Sie zur geplanten Erweiterung des Flughafens in Düsseldorf?

Sind Sie für eine Inbetriebnahme der CO-Leitung der Firma BAYER/COVESTRO von Dormagen nach Krefeld?

Haben Sie sich mit der verkehrlichen Anbindung des Krefelder Hafens für LKWs an die A57 beschäftigt? Was kann das Land NRW beim geplanten Aus- und Neubau der Raststätte Geismühle tun, um diese mit einem zusätzlichen Anschluss zu ermöglichen?

Sind Sie für eine Beibehaltung der Bekenntnis-Grundschulen in NRW?

Ich bin gespannt auf Ihre Antworten!

J. J.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr J.,

vielen Dank für Ihre Fragen.

Der Flughafen Düsseldorf ist ein wichtiger Standortfaktor für unsere Wirtschaftsregion. Neben dem wirtschaftlichen Interesse und der Tatsache, dass der Flughafen auch ein großer Arbeitgeber der Region ist, dürfen wir jedoch nicht den Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner außer Acht lassen. Ich lehne einer Erweiterung nicht kategorisch ab, vertrete aber die Meinung, dass dies die jeweiligen Interessen und Bedürfnisse nicht gegeneinander ausgespielt werden dürfen, sondern im gemeinsamen Verfahren geklärt werden müssen. Erst wenn ein Kompromiss gefunden ist, mit dem beide Seiten einverstanden sind, sollten weitere Schritte eingeleitet werden.
Man könnte alternativ daran denken, Flugverkehre von Düsseldorf in die Region zu lenken, also nach Weeze oder MG. Was ich zunächst auch für eine überlegenswerte Alternative hielt, zumal wir das auch schon so hatten.
Doch ist das offensichtlich kein erfolgreiches Modell. Die großen Airlines gehen gerade weg aus der Region in die Drehkreuze und die Kunden nehmen die Regionalflughäfen oft nicht an, weil sie die langen Anfahrtswege scheuen. Auch aus umweltpolitischen Gründen mache ich ein da ein Fragezeichen. Betrachten wir den Folgeverkehr durch die Region auf den Straßen.

Zur Zeit wird zwischen dem Umwelt- und Wirtschaftsministerium verhandelt, ob das 2006 erlassene Rohrleitungsgesetz geändert wird. Der Fortschritt der Verhandlungen bleibt abzuwarten. Persönlich habe ich, auch als Mutter, ein ungutes Gefühl. Trotz aller Sicherheitsauflagen, die erfüllt werden, bleibt ein Restrisiko. Allerdings mache ich mir mehr Sorgen um die schrotttreifen Atomkraftwerke knapp hinter unseren Grenzen, denn diese unterliegen nicht den strengen Vorschriften unseres Landes.

Die sogenannte Nordanbindung/ der BPlan 777 ist auf der Prioritätenliste der Stadt Krefeld auf Platz 2 hinter dem Rheinblick und wird mit Hochdruck bearbeitet. Die Strasse wird erneuert mit einem Kreisverkehr versehen.
Ich stehe zu der Nordanbindung und hoffe das dies schnellst möglich realisiert wird.
Aber beide Möglichkeiten, die Nord- und die Südanbindung stehen nicht in Konkurrenz. Wir betreiben mit Nachdruck die Nordanbindung, halten außerdem im Regionalplan eine Südanbindung offen, weil wir nicht ausschließen können, dass wir bei einer Weiterentwicklung des Hafens, solch eine Anbindung auch brauchen könnten. Das wird momentan nicht konkret betrieben, aber im Regionalplan wird sie weiterhin als Möglichkeit vorgesehen. Wir wollen nicht durch falsche Entscheidungen für unsere Kinder und Enkelkinder möglicherweise eine Situation herbeiführen, wo man uns später vorwerfen kann, das hättet ihr besser anders gemacht.
Das muss nicht jetzt entschieden werden, es besteht also kein Entscheidungsdruck, man muss die Möglichkeit offenhalten.
Bei allen Ausbaumaßnahmen wird natürlich auf das Naturschutzgebiet Rücksicht genommen. Das Planfeststellungsverfahren beginnt Anfang 2018 beginnt. In diesem Zusammenhang werden alle fachlichen Fragen, wie das in Deutschland üblich ist, abgearbeitet.

Die hohe Verkehrsbelastung der A57 ist auch im Bereich der bewirtschafteten Tank- und Rastanlage Geismühle deutlich spürbar. Vor allem Lkw-Fahrer steuern die Tank- und Rastanlage an, die dadurch gerade in den Abend- und Nachtstunden sowie an den Wochenenden häufig überlastet ist. Daher ist geplant, die Zahl der Plätze für Pkw von 111 auf 217 und für Lkw von 43 auf 159 zu erweitern. Die bestehende Anlage auf der Westseite bietet allerdings keinen Raum für Erweiterungen. Der Plan ist daher, den gesamten Parkraum auf die Ostseite zu verlegen, dort zu erweitern und beide Seiten durch eine Brücke über die A57 miteinander zu verbinden. Zudem wird das Rasthaus auf der Westseite abgerissen. Das Tanken ist auf der Westseite dagegen weiterhin möglich. Die Verlagerung auf die Ostseite erfordert eine Neutrassierung der vorhandenen Landesstraße L 386 mit der Brücke über die A57.
Abgesehen von der Schaffung dringend benötigter Stellplätze bringt die Ausbaumaßnahme eine deutliche Verbesserung des Lärmschutzes sowie eine Erneuerung der Entwässerungsanlagen mit sich. Auf der Westseite sorgen zum Beispiel im Bereich Meerbusch-Bösinghoven und Krefeld-Oppum neue Lärmschutzwände mit bis zu 7,5 Metern Höhe für die Einhaltung der Grenzwerte. Ergänzt werden sie durch 4,5 Meter hohe Wände im Bereich der westlichen Rastanlage. Die geplanten Lärmschutzmaßnahmen wirken sich zugleich positiv auf die Ausbreitung von Luftschadstoffen aus.
Auf der westlichen Seite der Autobahn befindet sich eine Autobahnkapelle und die Turmwindmühle Geismühle. Beide Bauwerke stehen unter Denkmalschutz und werden nach Errichtung der erforderlichen Lärmschutzwände nicht mehr von der Autobahn erreichbar sein. Bei der Abwägung der Belange des Denkmalschutzes gegenüber dem Schutz der Anwohner vor Lärm- und Luftschadstoffen, musste dem Lärmschutz der Vorrang gegeben werden.
Zum Ausgleich der durch den Um- und Ausbau verursachten Eingriffe in Natur und Landschaft sind im Umfeld landschaftspflegerische Maßnahmen vorgesehen. Dazu zählen neben der landschaftsgerechten Einbindung des Vorhabens die Stärkung von Offenlandarten. Darüber hinaus ist die Anlage von Wiesenflächen und Gehölzpflanzungen geplant.
Das Planfeststellungsverfahren zu diesem Abschnitt ist bereits angelaufen.

Die Existenz staatlicher Bekenntnisschulen wird durch die Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen garantiert. Da die Landesverfassung nur mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit geändert werden kann, erfordern schon Änderungen einen entsprechend großen gesellschaftlichen Konsens. Mit dem 11. Schulrechtsänderungsgesetz hat die SPD-geführte Landesregierung die Umwandlung von Bekenntnisschulen in Gemeinschaftsschulen erleichtert. Es entscheidet nun der Elternwille. Ebenfalls wurde zum Beispiel die strikte Bekenntnisbindung von Lehrkräften verändert. Damit haben die parlamentarischen Vertreterinnen und Vertreter der NRWSPD bereits in
verantwortlicher Weise im Bereich der Grundschulen gehandelt und eine angemessene Lösung gefunden. Da zumindest von der Möglichkeit der Umwandlung nur wenig Gebrauch gemacht wurde, sehen wir momentan wenig Handlungsbedarf. Nötigenfalls würden wir aber weitere Anpassungen erwägen.

Mit freundlichen Grüßen

Ina Spanier-Oppermann